Zweiter Versuch: Die Landesregierung muss beim Hochschulgesetz dringend nachbessern

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Brandenburgischen Hochschulgesetz im Wissenschaftsausschuss erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Isabelle Vandre:

„Nach knapp drei Jahren Dialogprozess, Demonstrationen und Streiks waren die Erwartungen an das neue Hochschulgesetz hoch. Leider kann Wissenschaftsministerin Schüle diese nicht erfüllen. Die heutige Anhörung im Wissenschaftsausschuss zeigte: Frau Schüle ändert zwar viele Paragraphen, aber traut sich nicht an substantielle Veränderungen. Diese gibt es nur mit klaren Verpflichtungen durch das Gesetz.

Einige Beispiele für Frau Schüles fehlenden Mut: Die vollmundig angekündigte Quote für unbefristete Stellen hat keinen Eingang ins Hochschulgesetz gefunden. Neue Stellenkategorien, die eine sichere Karriereplanung fernab der Professur ermöglichen sollte, sind entkernt und unterscheiden sich kaum von bisherigen Stellen im prekären Wissenschaftsmittelbau. Und auch für die Studierenden enthält der Gesetzentwurf zu wenig: Sie sollen zukünftig durch eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten vertreten werden, die sie selbst gar nicht wählen dürfen. Studentische Beschäftigte bekommen zwar künftig eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, aber stehen damit weiterhin schlechter da als ihre Berliner Kommilitoninnen und Kommilitone mit 24 Monaten Mindestbeschäftigung.

Die Linksfraktion hat weiterreichende Änderungsvorschläge eingereicht. Wir sagen: Ab zum zweiten Prüfungsversuch, Abschreiben ausdrücklich erwünscht!“


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