Hochschulpolitik

PM: Soziale Belange bei der Hochschulzulassung gestärkt!

Der heute vom Fachausschuss beschlossene Gesetzentwurf wurde durch die Koalition v.a. unter sozialen Gesichtspunkten noch einmal verbessert. Künftig sind für die Verfahren der Hochschulzulassung Gebühren ausgeschlossen, was eine enorme Erleichterung für Studienbewerber*innen darstellt. Gestrichen wurde auf unseren Vorschlag hin die Höchstgrenze für die Anerkennung von Wartesemestern. Zusätzlich werden jetzt in allen Phasen der Zulassung soziale Kriterien der Bewerber*innen berücksichtigt, was einen Ausgleich für sozial benachteiligte Personen bedeutet. Bereits vor der Beratung im Ausschuss konnte auf unsere Initiative hin z.B. eine Antidiskriminierungsklausel sowie eine Mindestquote bei Studienplätzen für besonders zu unterstützende Personengruppen im Gesetz verankert werden.

DIE LINKE steht zwar grundsätzlich einer Beschränkung der Hochschulzulassung kritisch gegenüber und plädiert für einen bedarfsgerechten Ausbau der Studienplätze. Unter den derzeitigen Bedingungen aber ist der heute beschlossene Gesetzentwurf mit seinem starken Fokus auf die sozialen Belange der Studienbewerber*innen ein Schritt in die richtige Richtung.

PM: Zugang zum Studium sozial gestalten

Die heutige Anhörung hat die Linksfraktion darin bestärkt, dass das Gesetz einen Ausgleich sozialer Nachteile von Studienbewerber_innen gewährleisten muss. Eine Entscheidung unter alleiniger Berücksichtigung der Abiturnoten erfüllt diesen Anspruch nicht. Daher wollen wir darauf hinwirken, dass mehr als nur der Abiturdurchschnitt und eine gewichtete Einzelnote in die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung von Bewerber_innen einfließen.

Außerdem müssen alle Auswahlverfahren, die oft vor einer Zulassung zum Studium stehen, gebührenfrei sein. Diese und weitere Ideen werden wir in die Debatte zum Gesetzentwurf einbringen.

DIE LINKE steht prinzipiell für einen freien Zugang zum Studium. Leider ist die Anzahl der Studienplätze auf Grund der Kapazitäten der Hochschulen limitiert. Das führt dazu, dass nicht alle ein Studium beginnen können, die es gerne möchten. Einschränkungen der Freiheit der Berufswahl bezeichnete das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 als „situationsbedingte Notmaßnahmen zur ‘Verwaltung eines Mangels‘“. Wir teilen diese Auffassung und setzen uns dafür ein, bundesweit ausreichend Studienplatzkapazitäten zu schaffen und ihre Vergabe bundeseinheitlich zu regeln und zu koordinieren.

PM: Bafög-Mittel für Verbesserung der Studierenden-Situation statt für strittige Studiengänge

Duale Studiengänge sind in Brandenburg wenig nachgefragt. In den derzeit 7 Dualen Studiengängen in Brandenburg sind nur rund 150 Studierende immatrikuliert. DIE LINKE sieht daher keine Notwendigkeit, diese Studiengänge mit den frei werdenden Bafög-Mitteln in großem Umfang auszubauen.

Problematisch ist weiterhin, dass die Hochschulen für diese Studiengänge einen sehr hohen Organisationsaufwand haben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass Unternehmen direkt Einfluss auf die Lehrinhalte nehmen.

Die Antwort zeigt außerdem, dass es bei den Unternehmen in Brandenburg gar nicht die Kapazität für deutlich mehr Studienplätze in diesem Bereich gibt.

Sinnvoller eingesetzt wären die Millionen aus den Bafög-Mitteln für die Verbesserung der Lernbedingungen von Studierenden – beispielsweise für den Ausbau von Wohnheimplätzen, für die Ausweitung der psychologischen und sozialen Betreuung, für die Beratung von Studierenden und die Aufstockung von KiTa-Plätzen für Studierende mit Kind.

Ich erwarte von der Landesregierung eine Analyse, die klärt, ob es überhaupt weitere DualeStudiengänge braucht. Der Bedarf, die Rahmenbedingungen für das Studium zu verbessern, ist in jedem Fall gegeben.

Kleine Anfrage: Bedarf Dualer Studiengänge im Land Brandenburg

14. Januar 2015  Anfragen, Hochschulpolitik, Parlament

Der Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE und der SPD Brandenburg sieht im Ausbau der dualen Studiengänge die Möglichkeit dem drohenden Fachkräftemangel aktiv entgegen zu wirken und die Brandenburgische Wirtschaft zu unterstützen.

Ich fragte nach dem Bedarf Dualer Studiengänge in Brandenburg: 400_Bedarf Dualer Studiengänge im Land Brandenburg

Kleine Anfrage: Umsetzung des novellierten Hochschulgesetzes

29. Dezember 2014  Anfragen, Hochschulpolitik, Parlament

Auf seiner 91. Sitzung beschloss der Brandenburgische Landtag am 2. April 2014 das Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechtes, das am 28. April 2014 in Kraft trat. Verfolgte die Landesregierung mit diesem Novellierungsgesetz u.a. die Umsetzung von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, erwarteten die unterschiedlichen Statusgruppen der Brandenburgischen Hochschulen von diesem essentielle und lange notwendige Verbesserungen. Die Studierendenvertretungen des Landes Brandenburgs hofften beispielsweise auf die Abschaffung der Immatrikulations- und Rückmeldegebühren, die Einführung einer Zivilklausel und die Sicherstellung eines freien Überganges vom Bachelor in den Master.

Vieles davon konnte leider nicht durchgesetzt werden. Daher fragte ich die Landesregierung: 344_Umsetzung des novellierten Hochschulgesetzes