Hochschulpolitik

Pressemitteilung: Wem gehört der Campus Griebnitzsee?

Die Landesregierung bestätigt Verhandlungen des MdF und des MWFK über den Verkauf des Studierendendorfs Griebnitzsee an die Hasso Plattner Foundation.

Das geht aus derAntwort auf die Kleine Anfrage (7/6339) der hochschulpolitischen Sprecherin Isabelle Vandre hervor. Auch den Verkauf von zwei Gebäuden der Universität Potsdam schließt die Landesregierung nicht aus. Die Linksfraktion lehnt sowohl den Verkauf des größten Wohnheimstandortes Potsdams, als auch der Universitätsgebäude rigoros ab. Hierzu erklärt Vandre:

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Kleine Anfrage: Teilzeitstudium an Brandenburger Hochschulen

Ein Teilzeitstudium ist eine Entlastung für alle Studierenden mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen. Aber auch jene, die zur Finanzierung ihres Studiums auf einen Nebenjob angewiesen sind oder auf Grund anderer sozialer, gesundheitlicher und individueller Umstände kein Studium in Vollzeit absolvieren können, müssen die Möglichkeit zu einem Teilzeitstudium erhalten. Seit 2014 gibt es drei Möglichkeiten für Studierende sich in Teilzeit immatrikulieren zu lassen bzw. rückmelden zu können: a.) die Hochschulen machen von sich aus von §18 Absatz 4 Gebrauch und organisieren einen Studiengang in Teilzeit, b.) mindestens 20% der Studierenden eines Studienganges beantragen die Überführung in ein Teilzeitstudium und c.) Studierende weisen individuell im Rahmen der Rückmeldung bzw. Immatrikulation nach, dass ihnen nur ein Studium in Teilzeit möglich ist. Diese Regelung stellt eine leichte Verbesserung gegenüber jener Situation dar, die vor der Novelle des Hochschulgesetzes galt. Studentische Initiativen hatten jedoch eine verpflichtende Ermöglichung des Studiums in Teilzeit und die individuelle Wahl zwischen einem Studium in Teil- oder Vollzeit bei Rückmeldung bzw. Immatrikulation gefordert. Das größte praktische Problem ist jedoch nach wie vor, dass das BAföG-Recht des Bundes Teil-zeit-Semester nicht in der Gesamtförderdauer berücksichtigt. Ganzen Beitrag lesen »

Kleine Anfrage: Finanzierung des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus (IUC)

In der Drucksache 7/4859 hat die Landesregierung eine Übersicht der bisher bestätigten beziehungsweise geblockten Maßnahmen aus dem Bundesarm 2 des Strukturstärkungsgesetzes dargestellt. Das Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) wurde als ein prioritäres Projekt mit einer Finanzierungssumme von 1 Mrd. Euro eingeordnet.
Der Bericht „Empfehlungen der Expertenkommission zu Eckpunkten und Schwerpunktsetzungen des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus“ rechnet jedoch mit einem Finanzbedarf in Höhe von rund 1,9 Mrd. € für den Aufbau und Betrieb des IUC.
In der Ausschusssitzung des Sonderausschuss Lausitz vom 06.04.2022 erläuterte die Landesregierung, dass eine Finanzierung des IUC im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b Grundgesetz (GG) erfolgen soll. Dies bedingt allerdings die Zustimmung des Bundes und aller 16 Bundesländer.
Im Expertenbericht wird weiter darauf hingewiesen, dass die Kostentragung gemäß Art. 91b Abs. 3 GG mit einer Vereinbarung geregelt werden muss. Ein Finanzierungsanteil des Landes Brandenburg ist mit mindestens 10 % einzuplanen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung für bestimmte Infrastrukturen über den Landesarm des Strukturstärkungsgesetzes in Betracht gezogen werden soll. Ganzen Beitrag lesen »

PM: Auskömmliche Finanzierung der Hochschulen statt Drittmittelabhängigkeit

„Drittmittel verstärken die Abhängigkeit der Lehre und Forschung von privatwirtschaftlichen Interessen – und zwar immer stärker, wie die Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage zeigt. Man mag das als Ausdruck hoher Innovationskraft der jeweiligen Hochschulen interpretieren – für die Freiheit von Forschung und Lehre finde ich es äußerst bedenklich.“
Zwar kämen Drittmittel nicht nur aus der Privatwirtschaft, sondern auch von staatlichen Institutionen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Bund, den Ländern und der EU. Doch auch hier bleibe das Grundproblem bestehen: Gefördert würden stets zeitlich befristete Projekte. Auch die beteiligten Wissenschaftler:innen würden nur befristet eingestellt und hangeln sich von Projekt zu Projekt.
Vandre fordert ein Umdenken: „Statt immer stärker auf Projekte zu setzen, sollten die Mittel lieber direkt an die Hochschulen verteilt werden, um langfristige Perspektiven und Stabilität bieten – für die Hochschulen und die Beschäftigten. Wir brauchen eine auskömmliche Grundausstattung der Hochschulen statt immer mehr Drittmittelabhängigkeit. Darüber hinaus brauchen wir klare Regeln für die Einwerbung von Drittmitteln und mehr Transparenz bei Projekten und Mittelgebern.“
Zum Hintergrund: An der Technischen Hochschule Brandenburg machten Drittmittel 2020 fast 40 Prozent des Gesamthaushalts aus. Davon stammte fast die Hälfte (45,9 Prozent) aus der Privatwirtschaft. An der Universität Cottbus-Senftenberg lag der Drittmittel-Anteil am Haushalt im selben Jahr bei 60,7 Prozent; an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde sogar bei 84,8 Prozent.

Kleine Anfrage: Transparenz in der Verwendung von Drittmitteln

Im Jahr 2019 hat laut Statistischem Bundesamt jede Professorin und jeder Professor an einer Universität durchschnittlich 287.000 € an Drittmitteln eingeworben, an den Fachhochschulen waren es 195.700 €. Insgesamt beliefen sich die Drittmitteleinnahmen der Hochschulen 2019 auf 7,9 Mrd. €. Der größte Anteil dieser Mittel stammt mit 2,6 Mrd. € von der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Weitere Drittmittelgeber sind neben dem Bund (2,2 Mrd. €), den Ländern (0,1 Mrd. €) und der Europäischen Union (0,7 Mrd. €) auch Stiftungen (0,5 Mrd.€), sowie die Privatwirtschaft (1,4 Mrd. €). Ganzen Beitrag lesen »

Kleine Anfrage: Ausbau der Lehrerinnen- und Lehrerbildung an der Universität Potsdam

Vor dem Hintergrund des großen Bedarfes an grundständig ausgebildeten Lehrkräften aktuell und auch zukünftig wurde in der letzten Legislaturperiode unter „Rot-Rot“ der Ausbau und die Stärkung der Lehrerbildung an der Universität Potsdam beschlossen. Das Land stellt dazu jährlich erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Dafür sollten unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden: unter anderem
– zusätzliche Studienanfängerinnen- und Studienanfängerplätze in den bestehenden Fächern zur Deckung der fachspezifischen Bedarfe,
– neue Studiengänge Förderpädagogik und Kunst in der Primar- und Sekundarstufe sowie der Innovationsstudiengang Mathematik/Physik ab 2020,
– mehr Personal mit 20 zusätzlichen Professuren für die Lehrerbildung, mehr als 100 wissenschaftliche und rund 20 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
– zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher. Ganzen Beitrag lesen »

Kleine Anfrage: Ethikkommissionen und Zivilklauseln an den brandenburgischen Hochschulen

Bildung und Wissenschaft stehen in der ethischen Verantwortung, zur Lösung der drängenden gesellschaftlichen Probleme beizutragen und für menschenwürdige Lebensverhältnisse sowie Frieden zu forschen. Hochschulen können Kriegs- und Friedensursachen ergründen, Strategien ziviler Konfliktlösungen entwickeln und für internationale Zusammenarbeit und Völkerverständigung eintreten. Sie sollen sich allerdings nicht in den Dienst von Rüstungsunternehmen und militärischen Anwendern stellen.
Im Zuge des letzten Novellierungsprozesses des Brandenburgischen Hochschulgesetzes beschloss der Landtag mit der Aufnahme des §64, Absatz 3 die verpflichtende Einrichtung von Ethikkommissionen an den Hochschulen. Ihre Aufgabe ist die Befassung „mit Fragestellungen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke sowie Forschungsvorhaben am Menschen sowie Tieren“ (BbgHg §64, Absatz 3). Die Ethikkommissionen setzen sich aus Mitgliedern der Hochschule sowie externen Sachverständigen zusammen und geben Empfehlungen ab. Ganzen Beitrag lesen »

Kleine Anfrage: Absicherung des Unterrichts, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger

In Deutschland existiert ein massiver Lehrkräftemangel. Eine vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) bei Prof. i. R. Dr. K. K.* in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung zeigt, wie sich Lehrkräftebedarf und tatsächliches -angebot in Deutschland bis 2030 entwickeln werden. Die Expertise wurde am 25. Januar 2022 veröffentlicht.
Gegenüber den Berechnungen der KMK, die für das Jahr 2025 einen Lehrkräftemangel von 20.000 und für 2030 von 14.000 berechnet, weist die vorliegende Untersuchung für 2025 einen Lehrkräftemangel von 45.000 (+ 125 Prozent gegenüber den Berechnungen der KMK) und für 2030 von 81.000 aus (+ 480 Prozent gegenüber den Berechnungen der KMK) aus. Der durch die drei schulpolitischen Maßnahmen Ganztagsausbau, Inklusion und die Unterstützung von Kindern in herausfordernden sozialen Lagen zusätzlich entstehende Lehrkräftebedarf ist hierin noch nicht inkludiert.
Im Land Brandenburg müssen in den nächsten Jahren nach Aussagen des MBJS (Lehrermodellrechnung) jährlich ca. 1200 Lehrkräfte neu eingestellt werden.
Kathrin Dannenberg und ich fragten, die Landesregierung antwortete: Ganzen Beitrag lesen »

Kleine Anfrage: Zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes

Mit der Änderung des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes (Drucksache 6/7976) ist der Vorbereitungsdienst (2. Phase der Lehrerinnen- und Lehrerbildung) im Land Brandenburg auf 12 Monate verkürzt worden. Gleichzeitig wurden in der letzten Legislaturperiode mit der Drucksache 6/8798 die Landesregierung beauftragt zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräfteausbildung in die Wege zu leiten. Ganzen Beitrag lesen »

PM: MK Kliniken wollen Reibach auf dem Rücken von Senor:Innen machen

Das Verhalten der MK Kliniken zeigt was passiert, wenn Wohnen und Pflege durch profitbestrebte Unternehmen organisiert werden: Bedürfnisse der Menschen treten in den Hintergrund, Bedürftigkeit wird gegeneinander ausgespielt und immer der lukrativste Weg gewählt.

Momentan ist offensichtlich das Geschäft mit möblierten Zimmern für Studierende rentabler. Das ist schäbig! Denn laut Potsdamer Mieterverein unterliegt Wohnraum für Studierende in einem Wohnheim nicht dem örtlichen Mietenspiegel.

Dem studentischem Wohnraummangel in Potsdam wird damit auch nicht begegnet. Das beweisen die bereits vorhandenen teuren Student Apartments in der Stadt. Gebraucht werden günstige Wohnungen, am besten in Trägerschaft der Studierendenwerke. Ganzen Beitrag lesen »