Hochschulpolitik

Kleine Anfrage: Befristung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Brandenburger Hochschulen

Kettenbefristungen, geringe Planungsmöglichkeiten und daraus resultierender Stress sind seit Jahren beklagte Realität der Mehrheit der Wissenschaftlichen Beschäftigten an den Hochschulen. Große Hoffnungen setzten die Mitarbeiter_innen und die Gewerkschaften daher insbesondere in die 2016 erfolgte Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Diese blieb jedoch weitestgehend hinter den Erwartungen zurück. Zwar wurde in dieser geregelt, dass die Befristung von Arbeitsverträgen nur noch bei drittmittelfinanzierten oder zur wissenschaftlichen Qualifizierung besetzten Stellen zulässig sei, allerdings erfuhr der Terminus „wissenschaftliche Qualifizierung“ eine flexible Definition durch die Bundesregierung, indem unter diesem jeglicher „Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen“ über formale Qualifikationen hinausgehend, subsummiert wurde.

Dem gegenüber steht die stetig wachsende Bedeutung der Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Hochschulen. Sie realisieren einen Großteil der Lehre, prüfen Studierende, leisten inhaltliche und organisatorische Zuarbeit bei Forschungen, organisieren wissenschaftliche Konferenzen, bringen sich in wissenschaftliche Debatten ein und leisten nicht selten organisatorische Arbeit für die Akquise von Drittmitteln.

Ich fragte daher die Landesregierung, wie sie die Situation der Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Brandenburger Hochschulen bewertet: 9342_Befristung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Brandenburger Hochschulen

Zeitfenster nutzen: Hochschulfinanzierung auf neue Grundlage stellen

Der Hochschulpakt 2020 muss auf eine neue finanzielle Basis gestellt werden. Der Bund muss dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen. Das fordert DIE LINKE seit langem.

Dazu sollte das aktuelle Zeitfenster bis zum Abschluss der laufenden Verhandlungen über die Neuausgestaltung des Hochschulpaktes genutzt werden. Dafür müssen die Mittel des Hochschulpaktes auf dem Niveau von 2017 verstetigt und pro Jahr um mindestens drei Prozent dynamisch angehoben werden. Das zu prüfen, hat auch der Wissenschaftsrat in seinem Positionspapier zur Hochschulfinanzierung angeregt. Im neugestalten Hochschulpakt sollten zudem Fachhochschulen gestärkt und prekäre sowie befristete Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen zurückgedrängt werden. Gleichzeitig ist die Studienqualität und Studienplatzkapazität zu verbessern.

Die aktuelle Mangelverwaltung darf kein Dauerzustand werden. Als LINKE fordern wir von Bund und Ländern, gemeinsam eine Lösung zu finden. Diese sollte durch eine Dynamisierung der Mittel verlässlich und dauerhaft sein. Einige Bundesländer zeigen bereits, dass es geht. Bundesbildungsministerin Karliczek ist also in Verantwortung, hier nachzuziehen. Nur so können die Hochschulen langfristig ihren Aufgaben gerecht, offener und sozialer werden!

123_Hochschulfinanzierung

BaföG-Reform bleibt dringend notwendig

Brandenburg und andere rot/rot/grün regierte Länder hatten für die heutige Bundesratssitzung zwei Initiativen zur Verbesserung der finanziellen Förderung von Studierenden eingebracht, die aber beide abgelehnt wurden.

DIE LINKE in Brandenburg fordert seit Jahren eine grundlegende BaföG-Reform. Nachhaltige Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen von Studierenden sind dringend notwendig.

Angesichts der Preis- und Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre müssen die Bedarfssätze um mindestens zehn Prozent erhöht werden. Das betrifft auch Pauschalbeträge, wie die Wohnungspauschale. Gerade Studierende gehören zu den Ersten, die dem Verdrängungsprozess in Ballungsgebieten mit steigenden Mieten und zu wenig sozialem Wohnungsbau zum Opfer fallen.

Außerdem muss Schluss sein mit der Bedarfsbemessung an der Regelstudienzeit. Sie geht als Fixpunkt des BaföG angesichts der vielfältigen Lebensrealitäten von Studierenden vorbei.

Deshalb ist es unverantwortlich gegenüber den Studierenden, dass die Initiativen heute mehrheitlich im Bundesrat abgelehnt wurden. Die Bundesregierung hatte für diese Ablehnung geworben, da sie dazu einen eigenen Entwurf vorlegen will. So viel Zeit haben Studierende aber nicht, sie müssen jetzt ihre Miete zahlen.

Zustimmung kam neben Brandenburg von Berlin, Thüringen, Hamburg und Rheinland-Pfalz.

Hintergrund: Die beiden Initiativen lauteten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG)“ (BR-Drs. 84/18 – Antragsteller: Berlin, Brandenburg, Bremen) und „Entschließung des Bundesrates zu weiteren Verbesserungen im Ausbildungsförderungsrecht – Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)“ (BR-Drs. 85/18 – Antragsteller: Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen).

Langfristige Perspektive für Hochschulen im Land

Die Hochschulen in Brandenburg sind Einrichtungen des Landes und als solche hat das Land natürlich ein Interesse daran, dass die Hochschule bestimmte Aufgaben und Schwerpunkte umsetzen. Für diese Steuerung der Hochschulen gibt es seit 2014 in Brandenburg u.a. das Instrument der Hochschulverträge. Darin sichert das Land einerseits bestimmte finanzielle und personelle Ressourcen bis Ende 2018 zu und bestimmt andererseits wissenschaftspolitische Ziele wie Studium und Lehre, die Förderung von Nachwuchswissenschaftler_innen, Internationalisierung, Familienfreundlichkeit oder Wissenstransfer.

Da die Verträge nächstes Jahr enden, die Hochschulen aber langfristige Planungssicherheit wollen, hat Rot-Rot im November die Landesregierung per Beschluss beauftragt, die Fortführung der Hochschulverträge in die Wege zu leiten. Dazu gehört aus Sicht der LINKEN auch, dass die Wirkung der jetzt laufenden Verträge evaluiert wird. Diesen Bericht soll die Landesregierung, genau wie den Entwurf einer neuen Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen, bis Frühjahr 2018 vorlegen.

Darüber hinaus haben wir für die kommenden Hochschulverträge ab 2019 auch weitere Schwerpunkte festgelegt wie die Verankerung von guter Arbeit in der Wissenschaft, den Ausbau und die Weiterentwicklung der Lehrer_innen-Ausbildung oder die Verbesserung des sozialen Umfeldes des Studiums.

Als Linksfraktion begleiten wir den Diskussionsprozess über die bestmögliche Steuerung der Hochschulen mit einer Veranstaltung am 19. Dezember 2017. In der Reihe Dienstagsgespräche in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung wollen wir gemeinsam mit Hochschulen, Studierendenvertretungen und Gewerkschaften die bestehenden Verträge auswerten und darüber reden, was für eine gute Entwicklung unserer Wissenschaftslandschaft in den kommenden Hochschulverträgen stehen sollte.

Zum Antrag: Drucksache 6:7577

Kleine Anfrage: Nicht-akkreditierte Studiengänge in Brandenburg

Die Qualität von Studiengängen wird in Deutschland durch die Akkreditierung gesichert. Dabei werden entweder einzelne Studiengänge, größere Fächerbereiche oder ganze Hochschulen von externen Expert*innen nach verschiedenen Kriterien qualitativ überprüft.

Zu den nicht-akkreditierten Studiengängen in Brandenburg äußerte sich die Landesregierung folgendermaßen: 7522_Nicht-akkreditierte Studiengänge in Brandenburg

Kleine Anfrage: Diversität an Brandenburger Hochschulen

Eines der erklärten Ziele der Landesregierung ist die soziale Öffnung der Hochschulen. Dafür wurden die Zugangsvoraussetzungen zu einem Studium in Brandenburg in den vergangenen Jahren verändert. Studieninteressierte ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung können somit leichter ein Studium aufnehmen. Auch in den Hochschulverträgen ist eine Regelung zur Erhöhung der Druchlässigkeit beim Hochschulzugang enthalten. Diese gewollte Öffnung der Hochschulen führt allerdings auch zu einer größeren Heterogenität der Studierenden, was wiederum die Hochschulen vor neue Herausforderungen stellt.

Ich fragte die Landesregierung: 7226_Diversität an Brandenburger Hochschulen

Kleine Anfrage: Umsetzung des Hochschulpakt 2020 in Brandenburg

28. August 2017  Anfragen, Hochschulpolitik, Parlament

Der von Bund und Ländern geschlossene Hochschulpakt 2020 hatte das zentrale Ziel, für die hohe Studiennachfrage einen Ausbau der Studienkapazitäten zu sichern. Dafür hat sich der Bund pro zusätzlicher Studienanfängerin und pro zusätzlichem Studienanfänger bezogen auf das Jahr 2005 finanziell beteiligt. Zentrale Maßnahmen der Umsetzung in Brandenburg im Rahmen der zweiten Programmphase waren dabei laut Gemeinsamer Wissenschaftskonferenz, die Optimierung der Betreuungssituation, die Verbesserung der Studienbedingungen und die Kooperation in der Lehre durch gemeinsame Berufungen und gemeinsame Studiengänge von Fachhochschulen und Universitäten.

Ich befragte die Landesregierung zur Umsetzung der Maßnahmen: 7225_Umsetzung des Hochschulpakt 2020 in Brandenburg

Pressemitteilung: Rückzahlung der Rückmeldegebühren muss kommen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Bran­den­burg hat heute entschieden, dass die von Studie­renden in Bran­den­burg gezahlten so­genann­ten Rück­melde­gebühren zurück­erstattet werden müssen. Zu dem Urteil erklärt die hoch­schul­poli­tische Sprecherin der LINKEN im Landtag, Isabelle Vandre:

Das Urteil des OVG hat heute nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Anfang des Jahres nachvollzogen. Schon damals hatte die Linksfraktion die Auffassung vertreten, dass den Studierenden alle Rückmeldegebühren erstattet werden müssen, die sie zwischen 2001 und 2008 unrechtmäßig zahlen mussten. Wir sehen uns von dem Urteil des OVG bestätigt.

Wir erwarten jetzt von den zuständigen Ministerien, dass sie einen Vorschlag zur unbürokratischen Rückzahlung vorlegen. Außerdem setzen wir uns für eine Streichung der Rückmeldegebühren auch in der veränderten Form ein, in der sie seit 2008 im Hochschulgesetz verankert sind.

PM: Erfolg gegen Studiengebühren

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Rückmeldegebühren in Brandenburg, erklärt die hochschulpolitische Sprecherin Isabelle Vandre:

DIE LINKE freut sich über das Urteil und den Erfolg der Studierenden. Es bestätigt die langjährige Auffassung meiner Fraktion, dass die von SPD und CDU eingeführte Rückmeldegebühr eine versteckte Sanierung des Landeshaushaltes und unrechtmäßig war.

Wir werden uns zeitnah mit dem Koalitionspartner verständigen, wie die Koalition mit diesem Urteil im Sinne der Studierenden umgehen wird.

DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, die Rückmeldegebühr aus dem Hochschulgesetz zu streichen – so wie es der Koalitionsvertrag bei einer erfolgreichen Klage vorsieht.

Kleine Anfrage: Studentischer Wohnraum in Brandenburg

Für das Studium in Brandenburg braucht es neben den Bereichen der Forschung und Lehre zusätzlich gute Rahmenbedingungen. Günstiger Wohnraum ist eine dieser Voraussetzungen, um attraktiv für Studierende zu sein und ihnen gute Bedingungen für ihr Studium zu geben. In Brandenburg sind laut Hochschulgesetz maßgeblich die Studentenwerke für die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für das studentische Wohnen zuständig.

Ich wollte von der Landesregierung wissen: 5730_Studentischer Wohnraum in Brandenburg