Die soziale Wohnraumförderung des Landes stellt ein zentrales Instrument zur Sicherung der Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum dar. Um die Wirksamkeit der Förderung bewerten zu können, ist es essentiell, neben der Entwicklung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums auch die genaue Verwendung der bereitgestellten Mittel zu betrachten. Um die Entwicklung des Wohnungswesens in Brandenburg differenziert zu bewerten, muss zudem der in einigen Regionen des Landes weiterhin verfolgte Rückbau von Wohneinheiten im Rahmen der Bundesprogramme zum Stadtumbau einbezogen werden.
Mieten und Wohnen
Kleine Anfrage: Ausgereichte Mittel der Wohnraumförderung und des Stadtumbaus
Pressemitteilung: Wem gehört der Campus Griebnitzsee?
Die Landesregierung bestätigt Verhandlungen des MdF und des MWFK über den Verkauf des Studierendendorfs Griebnitzsee an die Hasso Plattner Foundation.
Das geht aus derAntwort auf die Kleine Anfrage (7/6339) der hochschulpolitischen Sprecherin Isabelle Vandre hervor. Auch den Verkauf von zwei Gebäuden der Universität Potsdam schließt die Landesregierung nicht aus. Die Linksfraktion lehnt sowohl den Verkauf des größten Wohnheimstandortes Potsdams, als auch der Universitätsgebäude rigoros ab. Hierzu erklärt Vandre:
Ganzen Beitrag lesen »Pressemitteilung: „Für Menschen statt Profite – Linksfraktion beantragt Ausweitung des Enteignungsgesetzes“
In der kommenden Woche beantragt die Linksfraktion im Brandenburger Landtag die Änderung des Brandenburger Enteignungsgesetzes. In Anlehnung an die seit 1978 in Bayern geltenden, gesetzlichen Regelungen, sollen in Brandenburg künftig auch Enteignungen zum Zweck der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, der Bildung, Wissenschaft, Kultur, des Sports, sowie zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ermöglicht werden.
Dazu erklärt Isabelle Vandre, wohnungs- und mietenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag:
Ganzen Beitrag lesen »Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit in Brandenburg
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Die Landesregierung hat sich laut Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, „Kom-munen bei der Vermeidung und Behebung von (drohender) Wohnungs- und Obdachlosig-keit“ zu unterstützen. Dafür soll in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen eine belast-bare Datengrundlage erarbeitet werden, welche Orientierung für weitere Maßnahmen und Hilfsangebote geben soll. Laut Statistischem Bundesamt waren zum Stichtag 31.01.2022 insgesamt 1.295 Menschen in Brandenburg wohnungslos, davon 615 Menschen in Pots-dam, 150 Menschen in Brandenburg an der Havel und 105 Menschen in Cottbus.
Ganzen Beitrag lesen »Kl. Anfrage: Wohnungsleerstand sowie Zweckentfremdung von Wohnraum (spekulativer Leer-stand)
Laut „Wohnungsmarktbeobachtung Land Brandenburg 2020“ stelle der Leerstand von Wohnraum eine gravierende Herausforderung dar: gemäß Mikrozensus waren in Branden-burg im Jahr 2018 ca. 117.000 Wohneinheiten leerstehend.
Auch laut „BBU-Marktmonitor 2021“ sei die Leerstandsquote insbesondere im weiteren Me-tropolenraum besorgniserregend. Ende 2020 betrug die Leerstandsquote dort 10,9 Prozent, was dem höchsten Stand seit 2009 entspricht. Landesweit betrug die Leerstandsquote der BBU-Mitgliedsunternehmen 8,0 Prozent, was circa 24.000 Wohnungen entspricht.
Laut „Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg 2020“ wurden zwischen 2001 und 2020 im Rahmen verschiedener Stadtumbau-Programme bereits 71.565 Wohnungen zu-rückgebaut, insbesondere in Frankfurt (Oder), Cottbus, Schwedt, Eisenhüttenstadt und Brandenburg an der Havel (insg. 39.250 Wohnungen). Laut „Stadtumbaumonitoring im Land Brandenburg“ standen im Jahr 2020 noch 35.145 Wohnungen in den Monitoringgemeinden leer. In den nächsten Jahren sollen circa 5.440 Wohnungen abgerissen werden.
Zusätzlich gibt es, u.a. durch kommerzielle Kurzzeitvermietungen, spekulativen Leerstand. Mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (BbgZwVbG) wurde die Möglichkeit geschaffen, die Zweckentfremdung von Wohnraum un-ter kommunalen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Laut Landesregierung stelle die Zweckentfremdung von Wohnraum kein landesweites Problem dar (siehe Drucksache 7/2453).
Rede: Grundrecht auf Wohnen sichern!
Niemanden auf die Straße setzen – Wohnungskündigungen verhindern
Dazu erklärt Isabelle Vandré, mietenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag:
„Gestern haben sich bundesweit Tausende Menschen am Aktionstag Mietenstopp beteiligt, auch in Potsdam. Der Druck ist groß, denn mit den steigenden Betriebs- und Mietkosten sind viele Menschen armutsgefährdet. Deshalb haben einige Kommunen sowie deren Unternehmen bereits erklärt, auf mietrückstandsbedingte Kündigungen verzichten zu wollen.
Rede: Modellregion im Tesla-Umfeld schaffen!
Kl. Anfrage: Bestand und Leerstand bundeseigener Wohnungen in Brandenburg und Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt
Angesichts steigender Mieten und Wohnungsnot kommt der Debatte um öffentliche Woh-nungsbestände neue Aktualität zu. Laut Bundestags-Drucksache 20/1802 vom 11.05.2022 hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) seit ihrer Gründung im Jahre 2005 bis ins Jahr 2021 rund 39.000 Wohneinheiten veräußert. Zwischen 2013 und 2021 erfolgte der Verkauf in 46,2 Prozent der Fälle an Privatpersonen oder private Gesellschaften.
Ganzen Beitrag lesen »
Kl. Anfrage: Wohnberechtigungsschein (WBS) für Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung
Für die Schaffung bzw. den Erhalt von Mietwohnungen mit möglichst sozial verträglichen Mieten gewährt das Land Brandenburg Darlehen und Zuschüsse beim Bau bzw. der Modernisierung und Instandsetzung. Geförderte Wohnungen unterliegen anschließend einer Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte „Soziale Wohnraumförderung“). Bis zum Auslaufen der Bindungen dürfen Vermieterinnen und Vermieter Mietverträge für diese Wohnungen ausnahmslos mit Haushalten abschließen, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für das Land Brandenburg verfügen. Der WBS bedarf eines Antrages und wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Die Einkommensgrenzen liegen laut Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) aktuell bei 15.600 Euro pro Jahr (Einpersonenhaushalt) bzw. 22.000 Euro (Zweipersonenhaushalt), zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.900 Euro bzw. je 2.000 Euro für Kinder. Bereits 2019, also vor Beginn der Coronapandemie und ihren Auswirkungen wie Erwerbslosigkeit, monatelanger Kurzarbeit und Insolvenzen, schätze das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, dass ca. 50 Prozent der Mietshaushalte in Brandenburg perspektivisch unter die Einkommensgrenze für einen WBS fallen und damit ein Anrecht auf mietpreisgebundenen Wohnraum haben werden. Dennoch ist die Anzahl mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg seit 2014 stark rückläufig (siehe Drucksache 7/413). Im Jahr 2014 unterlagen in Brandenburg beispielsweise noch 59.622 Wohnungen den Bindungen, 2018 nur noch 28.787 Wohnungen und in diesem Jahr nur noch 19.658. Bis ins Jahr 2033 wird die Anzahl der Sozialwohnungen laut Landesregierung bis auf 11.865 sinken. Ganzen Beitrag lesen »