Vorbemerkung der Fragestellerin: Kommunale Wohnungsbaugesellschaften in Brandenburg vermieten und verwalten Immobilien, welche sich im Besitz des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt befinden. Darüber hinaus können kommunale Wohnungsbaugesellschaften Immobilien zu ihrem Bestand hinzukaufen, in den Neubau von Wohnungen investieren, sowie Immobilien verkaufen. Die kommunalen Wohnungsunternehmen stellen das Rückgrat des sozialen Wohnungsbaus in Brandenburg dar, da sie einen ganz erheblichen Anteil an den Brandenburger Mietwohnungen besitzen. Unter anderem
aufgrund finanzieller Altlasten oder einer zu geringen Eigenkapitalbasis sind diese allerdings oftmals nicht oder nur bedingt in der Lage, die Herausforderung des Wohnungsneubaus zu stemmen. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Regionen gar keine kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Neubauaktivitäten beschränken sich in diesen oftmals auf private, profitorientierte Unternehmen. Der Bestand an Sozialwohnungen in Brandenburg ist seit vielen Jahren stark rückläufig und die Neubaubemühungen der Landesregierung haben diesen Rückgang bisher nicht kompensiert. Die soziale Wohnraumförderung bleibt bisher hinter der benötigten Anzahl von neu zu schaffenden, bezahlbaren Wohnungen zurück. Ganzen Beitrag lesen »
Mieten und Wohnen
Kleine Anfrage: Kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, deren Bestände und Bautätigkeiten im Land Brandenburg
PM: Chance vertan – Wohnungsbauförderung ohne langfristigen sozialen Anspruch und Klimaschutz
Heute veröffentlichte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) eine neue Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus, die rückwirkend zum 1.1.2022 gilt.
Dazu erklärt die mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion Isabelle Vandre:
Erst lässt das Bauministerium uns über drei Monate auf die neue Richtlinie warten und dann präsentiert es so eine Enttäuschung. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist enorm. Doch die explodierenden Baukosten bremsen den Neubau.
Mehr denn je ist es jetzt notwendig, die Richtlinie zu überarbeiten: Fördergelder müssen bei denen ankommen, die selber daran interessiert sind, dass Wohnungen langfristig bezahlbar bleiben. Und das sind die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Im Gegensatz zu privaten Investor*innen unterliegen die nämlich einer demokratischen Kontrolle der Kommunen bzw. ihrer Mitglieder. An sie sollten daher die Wohnraumfördermittel des Landes ausgereicht werden und nicht an die privaten Unternehmen.
Außerdem lässt das Ministerium den Klimaschutz weiterhin außer Acht: während die Förderung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht erhöht wurden, wurde die Förderobergrenze für Neubaumaßnahmen um 12 Prozent erhöht. Damit wächst der Anreiz, abzureißen und neu zu bauen, anstatt bestehenden Wohnraum zu modernisieren – ein schlechter Tag für den Klimaschutz.
PM: Veraltete Statistiken statt notwendiger Wohnraumoffensive
Dass Brandenburg Städte und Gemeinden bei planerischen Herausforderungen finanziell unterstützt und die Mittel dafür erhöht, ist gut. Aber viele Kommunen haben kaum eigene Flächen und die Bodenpreise selbst im ländlichen Raum explodieren.
Aktuell beunruhigt mich außerdem der Siedlungsdruck rund um Tesla. Eine effektive Mietpreisbegrenzung und Wohnraumförderung stehen auch hier auf der Tagesordnung.
Was Minister Beermann immer wieder als „Wohnraumoffensive“ bezeichnet, ist in Wahrheit nicht mehr als die bloße Verwaltung eines wohnungspolitischen Stillstands in Brandenburg.
Damit Wohnungen für die meisten bezahlbar bleiben, muss der Abbau von Mietpreis- und Belegungsbindungen sofort gestoppt werden. Aber stattdessen hat die Landesregierung die Wohnraumförderung seit 2020 um 35 Millionen Euro gekürzt.
Auch die lange angekündigte landesseitige Förderung für energetische Sanierungen wurde heute nicht konkretisiert. Dafür herrscht bei der Landesregierung Freude über die hohe Eigentümerquote in Brandenburg (47%). Das ist aber für Hunderttausende Mieterinnen und Mietern völlig irrelevant.
Wir haben Halbzeit, liebe Landesregierung. Statt weiter Mantra mäßig von „erarbeiten“ oder „beabsichtigen“ zu sprechen, braucht es Nägel mit Köpfen – auch für eine soziale und klimagerechte Wohnungspolitik.
Kleine Anfrage: Erreichung der Klimaziele durch Bauwende in Brandenburg
Insbesondere der Gebäudesektor ist für einen Großteil der CO2-Emissionen verantwortlich. Um das Ziel der Klimaneutralität erreichen zu können, bedarf es, neben einer Energie- und Verkehrswende, einer sozialen und ökologischen Bau- sowie Wärmewende. Ein Ziel der Landesregierung stellt die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 dar. Um dieses Ziel zu erreichen, Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 sowie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden, müssen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor drastisch reduziert werden
(bis 2030 laut Bundesregierung um ca. 67% im Vergleich zu 1990). Im Rahmen der 138. Bauministerinnen- und Bauministerkonferenz am 18./19. November 2021 haben die 16 Länder einstimmig die Bedeutung des Gebäudebereichs zur Zielerreichung unterstrichen. Im Zuge dessen stellte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für das Jahr 2022 die Aufstockung der Wohnraumförderung um 1 Mrd. € für Investitionen in den Klimaschutz in Aussicht. Offen blieb jedoch laut Presseberichterstattungen die konkrete Mittelvergabe, zu der es noch Abstimmungsbedarf zwischen den Ländern gäbe. Um dem Klimaschutz in Brandenburg Nachdruck zu verleihen, wurde kürzlich durch das Infrastrukturministerium ein „Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg“ gegründet. Ganzen Beitrag lesen »
PM: MieterInnen nicht im Regen stehen lassen
In Brandenburg steigen die Mieten weiter an. Besorgniserregend deutlich zeigt sich dies bei den Bestandsmieten. Hier gibt es einen Anstieg um vier bis mehr als sieben Prozent in mehreren Landkreisen.
Jährlich steigende Mieten, zusammen mit explodierenden Heiz- und Stromkosten, machen immer mehr Haushalten zu schaffen. Noch dazu in einer Situation, in der viele BrandenburgerInnen pandemiebedingt in Kurzarbeit sind oder als Selbstständige Lohneinbußen haben.
Wir brauchen schleunigst günstigere und auch mehr Wohnungen. Gerade deshalb bin ich schockiert von der Vielzahl der betroffenen Wohnungsunternehmen, die aufgrund des KfW-Förderstopps einen Neubau und auch Sanierungen auf Eis gelegt haben.
Der BBU gab an, dass allein 3.000 Wohnungen seiner Mitgliedsunternehmen hiervon betroffen seien. Deshalb ist es ein Gebot der Stunde, dass Bauminister Beermann sein kürzlich gegebenes Versprechen hält und den Unternehmen jetzt mit einer Übergangsfinanzierung unter die Arme greift. Auch private Baugruppen, die jahrelang geplant, viel Zeit und Geld in ihre Projekte gesteckt haben, dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden.
Außerdem erwarte ich, dass Bauminister Beermann sich auf Bundesebene für eine schnellstmögliche Fortführung bzw. Neuauflage einer nachhaltigen Förderung einsetzt. Die BürgerInnen müssen zurecht von belastbaren Zusagen ausgehen können, sonst steht auch hier Vertrauen auf dem Spiel.
Kleine Anfrage: Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bauanträgen und Baulastregistereinträgen durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden
Für die Bearbeitung und Bescheidung von Bauanträgen, Baulastregistereinträgen und anderen baugenehmigungsrechtlichen Vorgängen sind im Land Brandenburg die Landkreise, kreisfreien Städte sowie große kreisangehörige Städte zuständig. Sie nehmen diese Aufgaben gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Oberste Bauaufsichtsbehörde und damit Sonderaufsichtsbehörde über die mit der unteren Bauaufsicht beauftragten Kommunen ist gemäß § 57 Absatz 3 BbgBO das für die Bauaufsicht zuständige Ressort der Landesregierung. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Land Brandenburg
Am 23.06.2021 ist das von CDU/CSU und SPD im Bundestag beschlossene und vom Bundesrat bestätigte Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zielt nach Aussagen der Bundesregierung darauf ab, Bauland schneller zu aktivieren und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Allerdings muss ein Teil der
veränderten gesetzlichen Bestimmungen zunächst von den Bundesländern umgesetzt werden.
Damit die Städte und Gemeinden die neuen Regulierungsinstrumente wie Umwandlungseinschränkungen, Baugebote oder erweiterte Vorkaufsrechte tatsächlich nutzen können, müssen sie dafür durch Landesverordnungen ermächtigt werden.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten.
PM: Bundesweiter Mietendeckel: Brandenburg sollte Berliner Vorstoß im Bundesrat unterstützen
Der Berliner Senat hat heute eine Bundesratsinitiative zum Mietendeckel beschlossen. Ziel des Vorstoßes ist es, dass der Bund den Ländern die Gesetzgebungskompetenz zur Deckelung unbotmäßiger Mietsteigerungen überträgt. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 17.09.2021 erstmals darüber beraten. Dazu erklärt Isabelle Vandre, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion:
Wir fordern die Brandenburger Landesregierung dazu auf, die Mietendeckel-Initiative Berlins im Bundesrat zu unterstützen! Denn auch hierzulande sind Teile des Wohnungsmarkts außer Rand und Band. Besonders im Berliner Umland, aber auch in immer mehr ländlichen Städten und Gemeinden, steigen Boden- und Mietpreise in teils astronomische Höhen. Nicht mehr nur einkommensarme Haushalte, sondern große Teile der Mittelschicht sind dadurch finanziell überlastet oder gar von Verdrängung bedroht. Ein Mietendeckel bedeutet eine Entlastung für die Mieterinnen und Mieter. Ganzen Beitrag lesen »
Rede: Wohnraum ist kein Luxusgut -Wohnraumförderung sozial und ökologisch weiterentwickeln
Kleine Anfrage: Umsetzung der Neuerungen in der Landesbauordnung
Nach dem Beschluss des Landtags im Dezember 2020 ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) am 09.02.2021 in Kraft getreten. Die Regierungskoalition hat die Novelle der Landesbauordnung mit dem Versprechen verbunden, der ökologischen Nachhaltigkeit im Landesbaurecht eine hohe Priorität zu verschaffen. Mittlerweile sind die Änderungen ein gutes halbes Jahr gültig. Es lohnt deshalb zu überprüfen, wie die Umsetzung der neu eingeführten Maßnahmen anläuft. Das gilt ebenso für die Umsetzung des ergänzenden Beschlusses, den der Landtag am 17.12.2020 auf Grundlage eines Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen gefasst hat (Drucksache 7/2553-B). Ganzen Beitrag lesen »