Politisches

PM: Studentenwerke sichern soziale Rahmenbedingungen im Studium

Im Zusammenhang mit ihrer Anfrage zum „Zuschuss des Landes für Studentenwerke“ erklärt die hochschul­politische Sprecherin Isabelle Vandre:

Die Studentenwerke in Brandenburg erfüllen wesentliche soziale Aufgaben, die ihnen vom Land übertragen wurden. Deshalb hat die rot-rote Koalition mit dem laufenden Haushalt die Mittel für die Studentenwerke aufgestockt. Auch künftig wird sich DIE LINKE für eine zuverlässige Ausstattung der Studentenwerke einsetzen. Allerdings darf der Beitrag der Studierenden für die Studentenwerke  eine sozial vertretbare Höhe nicht übersteigen. Daher lehnt DIE LINKE weitere Erhöhungen der Semesterbeiträge ab.

Zum Hintergrund: Zwischen 2003 und 2014 wurden die Studierendenbeiträge vom Studentenwerk Potsdam von 25 € auf 50 € verdoppelt. Diesen Umstand ließ der Landesrechnungshof in seinem Bericht nachweislich außer Acht. Gleichzeitig kritisierte er die politische Entscheidung des Gesetzgebers, die finanzielle Zuwendung des Landes auszubauen.

PM: Prekäre Beschäftigung in der Wissenschaft bekämpfen!

Heute hat sich der Bundesrat erstmals mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Wissenschafts-Zeitvertragsgesetzes befasst. Dazu haben sich Isabelle Vandre und Christian Schaft geäußert, die wissenschaftspolitischen SprecherInnen der LINKEN in den Landtagen von Brandenburg und Thüringen:

„Viel zu lange ließ diese Gesetzesnovelle der Bundesregierung auf sich warten. Auch wenn wir einzelne Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen und Forschungseinrichtungen begrüßen und der Gesetzesentwurf ein wichtiger Schritt ist, so sehen wir immer noch vielfältigen Nachbesserungsbedarf. Die Länder teilen diesen partiell und haben heute im Bundesrat unter anderem die Empfehlung zur Aufhebung der Tarifsperre im vorliegenden Novellierungsgesetz sowie die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten bei Erstverträgen beschlossen“, erklärt Christian Schaft.

Isabelle Vandre weiter: „Uns fehlt u.a. der Grundsatz, dass Daueraufgaben an den Hochschulen nur durch Dauerstellen abgedeckt werden dürfen. Ebenso muss das Gesetz festschreiben, wie hoch der Mindestanteil der Arbeitszeit für die eigene wissenschaftliche Qualifikation zu sein hat. In Brandenburg haben wir bei der letzten Novelle des Hochschulgesetzes einen Mindestanteil von einem Drittel festgelegt – eine solche Regelung muss es auch bundesweit geben. Wir erwarten von der weiteren Debatte, dass noch mehr Änderungen aufgenommen werden, die wissenschaftliche Beschäftigungsverhältnisse verbessern. Nur so kann prekärer Beschäftigung endlich konsequent begegnet werden.“

Kleine Anfrage: Studierende mit Behinderungen

06. Oktober 2015  Anfragen, Hochschulpolitik, Parlament

Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 bezieht sich auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und konkretisiert deren Menschenrechte. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Konvention 2009 in Kraft gesetzt. Sie betrifft auch den Hochschulbereich.

Ich wollte von der Landesregierung wissen: 2697_Studierende mit Behinderungen

Kleine Anfrage: Psychische Belastung von Studierenden

14. September 2015  Anfragen, Hochschulpolitik, Parlament

Nach einer Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK) braucht jede/r sechste angehende Akademiker/in professionelle Hilfe, um mit Stress im Studium umgehen zu können. Auch ist die Zahl der Studierenden, die Medikamente gegen Nervenleiden verschrieben bekommen, von 2013 auf 2014 um 17 Prozent gestiegen.

Wie stellt sich die Situation in Brandenburg dar? 2519_Psychische Belastung von Studierenden

Kleine Anfrage: Substitutionstherapie opiatabhängiger Branderburger_innen

09. September 2015  Anfragen, Parlament, Politisches

Seit dem 01. Juli 2002 ist jede Ärztin und jeder Arzt gem. §5a Abs. 2 der Betäubungs-mittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dazu verpflichtet Patient_innen, die bei ihnen Substitute erhalten bei der Bundesopiumstelle zu melden. Der § 5a Abs. 2 des BtMVV besagt ebenso, dass die Verschreibung von Subsitutionsmitteln nur erfolgen darf, wenn und solange: „die Behandlung erforderliche psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosoziale Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen einbezieht“. Die psychosoziale Behandlungsmaßnahme wird in der Regel durch Suchtberatungsstellen als PSB durchgeführt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt jährlich den Bericht zum Substitutionsregister heraus. Im Januar 2015 veröffentlichte das BfArM die Zahlen für das vorangegangene Jahr. Hiernach wurden 2014 bundesweit insgesamt 77.500 Patient_innen, in Folge ihrer Abhängigkeitserkrankung substituiert. Für das Land Brandenburg meldete das BfArM lediglich 95 Personen. Brandenburg hat somit die mit Abstand geringste Zahl an substituierten Patient_innen. Auf 100.000 Einwohner_innen kommen 4 substituierte Patient_innen. Im Land Berlin sind es bspw. 150 substituierte Patient_innen auf 100.000 Einwohner_innen. Das Land Brandenburg hat nicht nur die geringste Zahl an Patient_innen, sondern auch an gemeldeten substituierenden Ärztinnen und Ärzten. 2014 wurden nur 17 Ärztinnen und Ärzte aufgeführt, die substituieren dürfen. Im Bundesland Berlin sind es 135.

Ich fragte die Landesregierung: 2489_Substitutionstherapie opiatabhängiger Branderburger_innen

PM: Soziale Belange bei der Hochschulzulassung gestärkt!

Der heute vom Fachausschuss beschlossene Gesetzentwurf wurde durch die Koalition v.a. unter sozialen Gesichtspunkten noch einmal verbessert. Künftig sind für die Verfahren der Hochschulzulassung Gebühren ausgeschlossen, was eine enorme Erleichterung für Studienbewerber*innen darstellt. Gestrichen wurde auf unseren Vorschlag hin die Höchstgrenze für die Anerkennung von Wartesemestern. Zusätzlich werden jetzt in allen Phasen der Zulassung soziale Kriterien der Bewerber*innen berücksichtigt, was einen Ausgleich für sozial benachteiligte Personen bedeutet. Bereits vor der Beratung im Ausschuss konnte auf unsere Initiative hin z.B. eine Antidiskriminierungsklausel sowie eine Mindestquote bei Studienplätzen für besonders zu unterstützende Personengruppen im Gesetz verankert werden.

DIE LINKE steht zwar grundsätzlich einer Beschränkung der Hochschulzulassung kritisch gegenüber und plädiert für einen bedarfsgerechten Ausbau der Studienplätze. Unter den derzeitigen Bedingungen aber ist der heute beschlossene Gesetzentwurf mit seinem starken Fokus auf die sozialen Belange der Studienbewerber*innen ein Schritt in die richtige Richtung.

PM: Zugang zum Studium sozial gestalten

Die heutige Anhörung hat die Linksfraktion darin bestärkt, dass das Gesetz einen Ausgleich sozialer Nachteile von Studienbewerber_innen gewährleisten muss. Eine Entscheidung unter alleiniger Berücksichtigung der Abiturnoten erfüllt diesen Anspruch nicht. Daher wollen wir darauf hinwirken, dass mehr als nur der Abiturdurchschnitt und eine gewichtete Einzelnote in die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung von Bewerber_innen einfließen.

Außerdem müssen alle Auswahlverfahren, die oft vor einer Zulassung zum Studium stehen, gebührenfrei sein. Diese und weitere Ideen werden wir in die Debatte zum Gesetzentwurf einbringen.

DIE LINKE steht prinzipiell für einen freien Zugang zum Studium. Leider ist die Anzahl der Studienplätze auf Grund der Kapazitäten der Hochschulen limitiert. Das führt dazu, dass nicht alle ein Studium beginnen können, die es gerne möchten. Einschränkungen der Freiheit der Berufswahl bezeichnete das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 als „situationsbedingte Notmaßnahmen zur ‘Verwaltung eines Mangels‘“. Wir teilen diese Auffassung und setzen uns dafür ein, bundesweit ausreichend Studienplatzkapazitäten zu schaffen und ihre Vergabe bundeseinheitlich zu regeln und zu koordinieren.

Kleine Anfrage: Propagandaaktionen von Neonazis im Land Brandenburg

30. März 2015  Anfragen, Parlament, Politisches

Berichterstattungen von freien Journalisten zur Folge fanden am Wochenende des 28. und 29. Januar 2015 in Friesack (Landkreis Havelland), Wusterhausen/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin), Wittstock/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin), Ludwigsfelde (Landkreis Teltow-Fläming), Blankenfelde (Landkreis Teltow-Fläming) und Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald) öffentliche Neonaziveranstaltungen statt, die im Vorfeld nicht öffentlich bekannt waren. Im Nachhinein veröffentlichten die Veranstalterinnen Bilder um ihre Hetze gegen Flüchtlinge und Asylbewerberinnen, als unwidersprochen darzustellen.

Was wussten Landesregierung und Sicherheitsbehörden und was wurde unternommen? 954_Propagandaaktionen von Neonazis im Land Brandenburg

Kleine Anfrage: Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Zehdenick Nord

26. Januar 2015  Anfragen, Parlament, Politisches

Der Berichterstattung der regionalen Presse im Bereich Oberhavel Nord sowie in der Uckermark war zu entnehmen, dass dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) derzeit ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Zehdenick Nord vorliegt. Dieses Feld erstreckt sich über das Biosphärengebiet Schorfheide-Chorin sowie u.a. die Städte Zehdenick, Templin und Lychen. Diese haben im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TöB) in ihren Stellungnahmen den Antrag abgelehnt.

Ich fragte die Landesregierung: 477_Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Zehdenick Nord

PM: Bafög-Mittel für Verbesserung der Studierenden-Situation statt für strittige Studiengänge

Duale Studiengänge sind in Brandenburg wenig nachgefragt. In den derzeit 7 Dualen Studiengängen in Brandenburg sind nur rund 150 Studierende immatrikuliert. DIE LINKE sieht daher keine Notwendigkeit, diese Studiengänge mit den frei werdenden Bafög-Mitteln in großem Umfang auszubauen.

Problematisch ist weiterhin, dass die Hochschulen für diese Studiengänge einen sehr hohen Organisationsaufwand haben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass Unternehmen direkt Einfluss auf die Lehrinhalte nehmen.

Die Antwort zeigt außerdem, dass es bei den Unternehmen in Brandenburg gar nicht die Kapazität für deutlich mehr Studienplätze in diesem Bereich gibt.

Sinnvoller eingesetzt wären die Millionen aus den Bafög-Mitteln für die Verbesserung der Lernbedingungen von Studierenden – beispielsweise für den Ausbau von Wohnheimplätzen, für die Ausweitung der psychologischen und sozialen Betreuung, für die Beratung von Studierenden und die Aufstockung von KiTa-Plätzen für Studierende mit Kind.

Ich erwarte von der Landesregierung eine Analyse, die klärt, ob es überhaupt weitere DualeStudiengänge braucht. Der Bedarf, die Rahmenbedingungen für das Studium zu verbessern, ist in jedem Fall gegeben.