Politisches

Wo bleibt die Entlastung der Studierendenwerke durch die Landesregierung?

Am vergangenen Wochenende berichtete die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ), dass das Studierendenwerk Potsdam aufgrund der gestiegenen Lebensmittelpreise erneut Preiserhöhungen in den Mensen vornehmen muss. Erst im September waren die Preise angehoben worden. Zuletzt versprach Ministerin Schüle in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 18. Januar, dass die Studierendenwerke mit dem sogenannten Brandenburg-Paket entlastet werden sollen. Die versprochene finanzielle Unterstützung steht jedoch weiterhin aus. Isabelle Vandre, hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, erklärt dazu:

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Studie untermauert unhaltbare Situation studentischer Beschäftigter

Zur heutigen Veröffentlichung der Studie „Jung. Akademisch. Prekär“ von GEW, Ver.di und TV Stud, in der die Situation studentischer Beschäftigter an den Hochschulen untersucht wurde, erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag Isabelle Vandre:

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Neue Eskalationsstufe für die Bewohner:innen der Josephinen Wohnanlage

Zu der Kündigung des Pflegedienstes durch die Allgemeine Dienstleistungs Gesellschaft mbH (ADG) in der Josephinen Wohnanlage erklärt Isabelle Vandre, Stadtverordnete und Landtagsabgeordnete der LINKEN Potsdam:

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Potsdamer Wohnungspolitik: LINKE fordert Abrisscheck

Die Fraktion Sozial.DIE LINKE bringt in der nächsten Stadtverordnetenversammlung einen Antrag ein, der die Einführung eines Klimachecks bei allen Gebäudeabrissen vom Oberbürgermeister fordert. Ziel soll es sein, alle Bauträger in Potsdam dazu zu verpflichten, die ökologischen Folgen von Abriss und Neubau jenen einer Gebäudesanierung gegenüberzustellen. 

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Isabelle Vandre: Versorgung mit preiswertem Wohnraum

Kleine Anfrage: Auswirkungen der Wohngeldreform auf Brandenburger Haushalte

Ab dem 1. Januar 2023 sollen bundesweit laut Schätzungen der Bundesregierung circa
1,4 Millionen Haushalte einen Wohngeldanspruch haben – ungefähr 800.000 Haushalte
mehr als bisher. Außerdem soll sich der durchschnittliche Wohngeldbetrag von circa 180
Euro auf 370 Euro pro Monat erhöhen.

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Pressemitteilung: Ein Verkehrsverbund, ein Semesterticket: Brandenburg muss nachziehen

Zu den erfolgreichen Semesterticketverhandlungen in Berlin erklärt die hochschulpolitische Sprecherin Isabelle Vandre:

Die Berliner:innen haben einen echten Durchbruch in den seit Jahren dauernden und sehr zähen Semesterticketverhandlungen erzielt. Der Berliner Senat entlastet Studierende nach der Rücknahme der Mieterhöhungen in den Studierendenwohnheimen nun auch noch in puncto Mobilität spürbar. Dort wird das Semesterticket bald 118 Euro statt 193,80 Euro kosten.

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Kleine Anfrage: Ausgereichte Mittel der Wohnraumförderung und des Stadtumbaus

Die soziale Wohnraumförderung des Landes stellt ein zentrales Instrument zur Sicherung der Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum dar. Um die Wirksamkeit der Förderung bewerten zu können, ist es essentiell, neben der Entwicklung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums auch die genaue Verwendung der bereitgestellten Mittel zu betrachten. Um die Entwicklung des Wohnungswesens in Brandenburg differenziert zu bewerten, muss zudem der in einigen Regionen des Landes weiterhin verfolgte Rückbau von Wohneinheiten im Rahmen der Bundesprogramme zum Stadtumbau einbezogen werden.

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Kl. Anfrage: Transparente und bedarfsorientierte Mittelvergabe für Kulturverbände und -projekte

22. November 2022  Anfragen, Kulturpolitik, Parlament, Politisches

Auf Seite 166 sieht der Haushaltsentwurf 2023/2024 des Einzelplans 06 der Landesregierung im Titel 685 70 unter der Zweckbestimmung „Zuschüsse an freie Träger“ für 2023 eine Ausgabe in der Höhe von 8.486.900€ vor. Im darauffolgenden Jahr soll dieser Haushaltstitel 8.489.700€ umfassen. Subsummiert werden in diesem Haushaltstitel sowohl die Förderung von konkreten Kulturprojekten wie Ausstellungen oder Theateraufführungen, als auch die Unterstützung landesweit tätiger, essentieller Kulturverbände wie dem Landesmuseumsverband, dem Verband der freien Theater oder ImPuls Brandenburg. Dabei erhalten sie nicht nur finanzielle Mittel zur Finanzierung von Projektvorhaben, sondern erhalten seit Jahren eine Bezuschussung für den regulären Betrieb von Geschäftsstellen oder zur Grundfinanzierung von bspw. freien Theatern. Der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist dieser Umstand bekannt, weshalb bereits seit einiger Zeit wiederholt die Einführung einer diesem Umstand gerecht werdenden, neuen Förderkategorie zwischen der klassischen Projektförderung einerseits und der strukturellen Förderung andererseits andiskutiert wurde. Auch in der Haushaltsaufstellung würde dieser Schritt zu mehr Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber, aber auch die betroffenen Kulturverbände führen. Denn nach bisherigem Prozedere beschließt der Landesgesetzgeber eine Summe. Kulturverbände können sich dann auf die Mittelverwendung bewerben, das MWFK prüft die eingehenden Unterlagen und verschickt dann Förderbescheide. Für das Haushaltsjahr 2022 sind die Bescheide jedoch z.T. erst Ende des 2. Quartals verschickt worden. Diese Förderpraxis führt zu Planungsunsicherheiten und steht einer bedarfsorientierten, transparenten Kulturförderung entgegen.

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Kl. Anfrage: Indexmieten im Land Brandenburg in Zeiten hoher Inflationsraten

22. November 2022  Anfragen, Parlament, Politisches

Gemäß § 557 b BGB kann im Mietvertrag eine so genannte Indexmiete vereinbart werden. Die Miete richtet sich dann nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“, kurz „Verbraucherpreisin-dex“ (VPI). Mieterhöhungsmöglichkeiten wegen Modernisierung, Energieeinsparung oder der Unterschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind nicht zulässig. Bei einer Index-miete bleibt die Miethöhe für ein Jahr unverändert und kann anschließend, zeitlich unbe-schränkt, angepasst werden. Dafür ist keine erneute Einverständniserklärung durch die Mie-tenden erforderlich. Zusätzlich darf die Miete bei steigenden Betriebskosten sowie wegen baulicher Maßnahmen, welche die Vermieterin/der Vermieter nicht zu vertreten hat, erhöht werden. Die Mietpreisbremse greift bei Indexmietverträgen nur beim Abschluss des Miet-vertrages (ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent), allerdings nicht mehr bei nach-folgenden Mieterhöhungen. Hohe Inflationsraten können so zu unbegrenzt hohen und re-gelmäßigen Mieterhöhungen führen, die durch keine Kappungsgrenze eingeschränkt wer-den. In den vergangenen zehn Jahren ist der VPI beispielsweise um 21,4 Prozent gestiegen, davon 8,9 Prozent allein im vergangenen Jahr (Stand Juli 2022).

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