Seit dem 01. Juli 2002 ist jede Ärztin und jeder Arzt gem. §5a Abs. 2 der Betäubungs-mittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dazu verpflichtet Patient_innen, die bei ihnen Substitute erhalten bei der Bundesopiumstelle zu melden. Der § 5a Abs. 2 des BtMVV besagt ebenso, dass die Verschreibung von Subsitutionsmitteln nur erfolgen darf, wenn und solange: „die Behandlung erforderliche psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosoziale Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen einbezieht“. Die psychosoziale Behandlungsmaßnahme wird in der Regel durch Suchtberatungsstellen als PSB durchgeführt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt jährlich den Bericht zum Substitutionsregister heraus. Im Januar 2015 veröffentlichte das BfArM die Zahlen für das vorangegangene Jahr. Hiernach wurden 2014 bundesweit insgesamt 77.500 Patient_innen, in Folge ihrer Abhängigkeitserkrankung substituiert. Für das Land Brandenburg meldete das BfArM lediglich 95 Personen. Brandenburg hat somit die mit Abstand geringste Zahl an substituierten Patient_innen. Auf 100.000 Einwohner_innen kommen 4 substituierte Patient_innen. Im Land Berlin sind es bspw. 150 substituierte Patient_innen auf 100.000 Einwohner_innen. Das Land Brandenburg hat nicht nur die geringste Zahl an Patient_innen, sondern auch an gemeldeten substituierenden Ärztinnen und Ärzten. 2014 wurden nur 17 Ärztinnen und Ärzte aufgeführt, die substituieren dürfen. Im Bundesland Berlin sind es 135.
Ich fragte die Landesregierung: 2489_Substitutionstherapie opiatabhängiger Branderburger_innen