Hochschulpolitik

PM Urteil Studiengebühren

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam zur Rückzahlung der zwischen 2001 und 2008 erhobenen Immatrikulations- und Rückmeldegebühr erklärt Isabelle Vandre, hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag:

„Das heutige Urteil war ein voller Erfolg für alle, die seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil 2017 darauf warten, endlich ihre zu Unrecht bezahlten, versteckten Studiengebühren zurück zu erhalten. Ich bedauere es zu tiefst, dass dafür erst der erneute Klageweg bestritten werden musste. Deswegen muss es nun schnell eine Lösung für alle ehemaligen betroffenen Studierenden geben. Als LINKE streiten wir natürlich weiterhin dafür, dass auch die aktuell erhobenen Gebühren abgeschafft werden.“

Kleine Anfrage: Lehraufträge an den Brandenburger Hochschulen

Seit dem 1. September 2016 ist die Neureglung des § 58 des Brandenburger Hochschulgesetzes, der die Vergabe von Lehraufträgen an den Brandenburger Hochschulen regelt, in Kraft. Nach über zwei Jahren ist es daher an der Zeit zu überprüfen, welche praktischen Änderungen sich aus der gesetzlichen Neuregelung ergeben haben.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat meine Anfrage beantwortet.

Hochschulführungen müssen weiblicher und ostdeutscher werden!

07. Februar 2019  Hochschulpolitik, Parlament, Politisches

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat eine Studie veröffentlicht, wonach nur 23,5 Prozent der Deutschen Universitäts-LeiterInnen Frauen sind. Kein einziges universitäres Führungsamt ist mit einem oder einer Ostdeutschen besetzt.

Die Zahlen des CHE sind ein doppeltes Armutszeugnis. Es zeigt, wie sehr Frauen und Ostdeutsche nach wie vor benachteiligt sind – 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und 30 Jahre nach der Wende in der DDR. Das Bewusstsein über diese Missstände wächst, aber es wächst zu langsam.

Die Politik muss jetzt handeln. Mit dem Paritégesetz haben wir in Brandenburg einen Weg gefunden, mit dem Frauen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil im Parlament vertreten sein werden. Solche Wege müssen wir auch für die Hochschulen suchen.

Mehr 1968 statt 2018 ? – Dr. Andreas Keller zu Gast in Potsdam

Neben dem 200. Geburtstag von Karl Marx oder 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland jähren sich in diesem Jahr die Studierendenproteste von 1968 zum 50. Mal. Aus diesem Anlass lud Isabelle Vandre, die Hoschul-, Wissenschafts- und Forschungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag, Dr. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am 16. Oktober ins Kulturzentrum freiLand Potsdam ein.

Anhand der Schwerpunkte Hochschulstruktur, Zugang zu Hochschulen und Arbeitssituation an den Hochschulen verdeutlichte er in seinem Vortrag, dass die Ende der 1960er Jahre erhobenen Reformforderungen bis heute nichts an Aktualität verloren haben. So habe sich die Forderung nach Hochschulautonomie mittlerweile zwar etabliert, werde heute aber eher als Präsidialautonomie interpretiert. Das Ansinnen der Demokratisierung der Hochschulen, mit der auch die professorale Mehrheit in Frage gestellt werde, sei bisher leider kaum realisiert. Auch im Bereich der Hochschulöffnung gebe es nach wie vor viel zu tun. Andreas Keller thematisierte hier die durch die LINKE wiederholt geforderte BAföG-Reform und diskutierte mit den Anwesenden aktuelle Zugangshürden. Bezüglich der Arbeitssituationen an den Universitäten und Hochschulen waren sich alle darin einig, dass Kettenbefristungen wirksam begegnet werden und der Grundsatz „Daueraufgaben nur für Dauerstellen“ endlich Eingang in die Hochschulgesetze finden muss.

Kleine Anfrage: Befristung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Brandenburger Hochschulen

Kettenbefristungen, geringe Planungsmöglichkeiten und daraus resultierender Stress sind seit Jahren beklagte Realität der Mehrheit der Wissenschaftlichen Beschäftigten an den Hochschulen. Große Hoffnungen setzten die Mitarbeiter_innen und die Gewerkschaften daher insbesondere in die 2016 erfolgte Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Diese blieb jedoch weitestgehend hinter den Erwartungen zurück. Zwar wurde in dieser geregelt, dass die Befristung von Arbeitsverträgen nur noch bei drittmittelfinanzierten oder zur wissenschaftlichen Qualifizierung besetzten Stellen zulässig sei, allerdings erfuhr der Terminus „wissenschaftliche Qualifizierung“ eine flexible Definition durch die Bundesregierung, indem unter diesem jeglicher „Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen“ über formale Qualifikationen hinausgehend, subsummiert wurde.

Dem gegenüber steht die stetig wachsende Bedeutung der Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Hochschulen. Sie realisieren einen Großteil der Lehre, prüfen Studierende, leisten inhaltliche und organisatorische Zuarbeit bei Forschungen, organisieren wissenschaftliche Konferenzen, bringen sich in wissenschaftliche Debatten ein und leisten nicht selten organisatorische Arbeit für die Akquise von Drittmitteln.

Ich fragte daher die Landesregierung, wie sie die Situation der Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Brandenburger Hochschulen bewertet: 9342_Befristung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Brandenburger Hochschulen

Zeitfenster nutzen: Hochschulfinanzierung auf neue Grundlage stellen

Der Hochschulpakt 2020 muss auf eine neue finanzielle Basis gestellt werden. Der Bund muss dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen. Das fordert DIE LINKE seit langem.

Dazu sollte das aktuelle Zeitfenster bis zum Abschluss der laufenden Verhandlungen über die Neuausgestaltung des Hochschulpaktes genutzt werden. Dafür müssen die Mittel des Hochschulpaktes auf dem Niveau von 2017 verstetigt und pro Jahr um mindestens drei Prozent dynamisch angehoben werden. Das zu prüfen, hat auch der Wissenschaftsrat in seinem Positionspapier zur Hochschulfinanzierung angeregt. Im neugestalten Hochschulpakt sollten zudem Fachhochschulen gestärkt und prekäre sowie befristete Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen zurückgedrängt werden. Gleichzeitig ist die Studienqualität und Studienplatzkapazität zu verbessern.

Die aktuelle Mangelverwaltung darf kein Dauerzustand werden. Als LINKE fordern wir von Bund und Ländern, gemeinsam eine Lösung zu finden. Diese sollte durch eine Dynamisierung der Mittel verlässlich und dauerhaft sein. Einige Bundesländer zeigen bereits, dass es geht. Bundesbildungsministerin Karliczek ist also in Verantwortung, hier nachzuziehen. Nur so können die Hochschulen langfristig ihren Aufgaben gerecht, offener und sozialer werden!

123_Hochschulfinanzierung

BaföG-Reform bleibt dringend notwendig

Brandenburg und andere rot/rot/grün regierte Länder hatten für die heutige Bundesratssitzung zwei Initiativen zur Verbesserung der finanziellen Förderung von Studierenden eingebracht, die aber beide abgelehnt wurden.

DIE LINKE in Brandenburg fordert seit Jahren eine grundlegende BaföG-Reform. Nachhaltige Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen von Studierenden sind dringend notwendig.

Angesichts der Preis- und Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre müssen die Bedarfssätze um mindestens zehn Prozent erhöht werden. Das betrifft auch Pauschalbeträge, wie die Wohnungspauschale. Gerade Studierende gehören zu den Ersten, die dem Verdrängungsprozess in Ballungsgebieten mit steigenden Mieten und zu wenig sozialem Wohnungsbau zum Opfer fallen.

Außerdem muss Schluss sein mit der Bedarfsbemessung an der Regelstudienzeit. Sie geht als Fixpunkt des BaföG angesichts der vielfältigen Lebensrealitäten von Studierenden vorbei.

Deshalb ist es unverantwortlich gegenüber den Studierenden, dass die Initiativen heute mehrheitlich im Bundesrat abgelehnt wurden. Die Bundesregierung hatte für diese Ablehnung geworben, da sie dazu einen eigenen Entwurf vorlegen will. So viel Zeit haben Studierende aber nicht, sie müssen jetzt ihre Miete zahlen.

Zustimmung kam neben Brandenburg von Berlin, Thüringen, Hamburg und Rheinland-Pfalz.

Hintergrund: Die beiden Initiativen lauteten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG)“ (BR-Drs. 84/18 – Antragsteller: Berlin, Brandenburg, Bremen) und „Entschließung des Bundesrates zu weiteren Verbesserungen im Ausbildungsförderungsrecht – Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)“ (BR-Drs. 85/18 – Antragsteller: Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen).

Langfristige Perspektive für Hochschulen im Land

Die Hochschulen in Brandenburg sind Einrichtungen des Landes und als solche hat das Land natürlich ein Interesse daran, dass die Hochschule bestimmte Aufgaben und Schwerpunkte umsetzen. Für diese Steuerung der Hochschulen gibt es seit 2014 in Brandenburg u.a. das Instrument der Hochschulverträge. Darin sichert das Land einerseits bestimmte finanzielle und personelle Ressourcen bis Ende 2018 zu und bestimmt andererseits wissenschaftspolitische Ziele wie Studium und Lehre, die Förderung von Nachwuchswissenschaftler_innen, Internationalisierung, Familienfreundlichkeit oder Wissenstransfer.

Da die Verträge nächstes Jahr enden, die Hochschulen aber langfristige Planungssicherheit wollen, hat Rot-Rot im November die Landesregierung per Beschluss beauftragt, die Fortführung der Hochschulverträge in die Wege zu leiten. Dazu gehört aus Sicht der LINKEN auch, dass die Wirkung der jetzt laufenden Verträge evaluiert wird. Diesen Bericht soll die Landesregierung, genau wie den Entwurf einer neuen Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen, bis Frühjahr 2018 vorlegen.

Darüber hinaus haben wir für die kommenden Hochschulverträge ab 2019 auch weitere Schwerpunkte festgelegt wie die Verankerung von guter Arbeit in der Wissenschaft, den Ausbau und die Weiterentwicklung der Lehrer_innen-Ausbildung oder die Verbesserung des sozialen Umfeldes des Studiums.

Als Linksfraktion begleiten wir den Diskussionsprozess über die bestmögliche Steuerung der Hochschulen mit einer Veranstaltung am 19. Dezember 2017. In der Reihe Dienstagsgespräche in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung wollen wir gemeinsam mit Hochschulen, Studierendenvertretungen und Gewerkschaften die bestehenden Verträge auswerten und darüber reden, was für eine gute Entwicklung unserer Wissenschaftslandschaft in den kommenden Hochschulverträgen stehen sollte.

Zum Antrag: Drucksache 6:7577

Kleine Anfrage: Nicht-akkreditierte Studiengänge in Brandenburg

Die Qualität von Studiengängen wird in Deutschland durch die Akkreditierung gesichert. Dabei werden entweder einzelne Studiengänge, größere Fächerbereiche oder ganze Hochschulen von externen Expert*innen nach verschiedenen Kriterien qualitativ überprüft.

Zu den nicht-akkreditierten Studiengängen in Brandenburg äußerte sich die Landesregierung folgendermaßen: 7522_Nicht-akkreditierte Studiengänge in Brandenburg

Kleine Anfrage: Diversität an Brandenburger Hochschulen

Eines der erklärten Ziele der Landesregierung ist die soziale Öffnung der Hochschulen. Dafür wurden die Zugangsvoraussetzungen zu einem Studium in Brandenburg in den vergangenen Jahren verändert. Studieninteressierte ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung können somit leichter ein Studium aufnehmen. Auch in den Hochschulverträgen ist eine Regelung zur Erhöhung der Druchlässigkeit beim Hochschulzugang enthalten. Diese gewollte Öffnung der Hochschulen führt allerdings auch zu einer größeren Heterogenität der Studierenden, was wiederum die Hochschulen vor neue Herausforderungen stellt.

Ich fragte die Landesregierung: 7226_Diversität an Brandenburger Hochschulen