Grund und Boden des Landes Brandenburg sind eine wichtige Ressource der weiteren Entwicklung des Landes. Diese Ressource ist nicht beliebig vermehrbar, daher ist der Umgang der Eigentümers Land Brandenburg mit ihr als strategische Aufgabe zur Daseinsvorsorge zu betrachten. Dazu sind Vorgaben im Landeshaushalsgesetz (z.B. § 16) und in der Landeshaushaltsverordnung verankert.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten.