Parlament

Mehr 1968 statt 2018 ? – Dr. Andreas Keller zu Gast in Potsdam

Neben dem 200. Geburtstag von Karl Marx oder 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland jähren sich in diesem Jahr die Studierendenproteste von 1968 zum 50. Mal. Aus diesem Anlass lud Isabelle Vandre, die Hoschul-, Wissenschafts- und Forschungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag, Dr. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am 16. Oktober ins Kulturzentrum freiLand Potsdam ein.

Anhand der Schwerpunkte Hochschulstruktur, Zugang zu Hochschulen und Arbeitssituation an den Hochschulen verdeutlichte er in seinem Vortrag, dass die Ende der 1960er Jahre erhobenen Reformforderungen bis heute nichts an Aktualität verloren haben. So habe sich die Forderung nach Hochschulautonomie mittlerweile zwar etabliert, werde heute aber eher als Präsidialautonomie interpretiert. Das Ansinnen der Demokratisierung der Hochschulen, mit der auch die professorale Mehrheit in Frage gestellt werde, sei bisher leider kaum realisiert. Auch im Bereich der Hochschulöffnung gebe es nach wie vor viel zu tun. Andreas Keller thematisierte hier die durch die LINKE wiederholt geforderte BAföG-Reform und diskutierte mit den Anwesenden aktuelle Zugangshürden. Bezüglich der Arbeitssituationen an den Universitäten und Hochschulen waren sich alle darin einig, dass Kettenbefristungen wirksam begegnet werden und der Grundsatz „Daueraufgaben nur für Dauerstellen“ endlich Eingang in die Hochschulgesetze finden muss.

Kleine Anfrage: Befristung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Brandenburger Hochschulen

Kettenbefristungen, geringe Planungsmöglichkeiten und daraus resultierender Stress sind seit Jahren beklagte Realität der Mehrheit der Wissenschaftlichen Beschäftigten an den Hochschulen. Große Hoffnungen setzten die Mitarbeiter_innen und die Gewerkschaften daher insbesondere in die 2016 erfolgte Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Diese blieb jedoch weitestgehend hinter den Erwartungen zurück. Zwar wurde in dieser geregelt, dass die Befristung von Arbeitsverträgen nur noch bei drittmittelfinanzierten oder zur wissenschaftlichen Qualifizierung besetzten Stellen zulässig sei, allerdings erfuhr der Terminus „wissenschaftliche Qualifizierung“ eine flexible Definition durch die Bundesregierung, indem unter diesem jeglicher „Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen“ über formale Qualifikationen hinausgehend, subsummiert wurde.

Dem gegenüber steht die stetig wachsende Bedeutung der Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Hochschulen. Sie realisieren einen Großteil der Lehre, prüfen Studierende, leisten inhaltliche und organisatorische Zuarbeit bei Forschungen, organisieren wissenschaftliche Konferenzen, bringen sich in wissenschaftliche Debatten ein und leisten nicht selten organisatorische Arbeit für die Akquise von Drittmitteln.

Ich fragte daher die Landesregierung, wie sie die Situation der Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Brandenburger Hochschulen bewertet: 9342_Befristung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an den Brandenburger Hochschulen

Der NSU – Prozess: nicht das Ende, sondern erst der Anfang der Aufklärung

Das Urteil ist gesprochen. Nach 438 Prozesstagen und über 5 Jahren Gerichtsverhandlung wurde Beate Zschäpe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wegen Mittäterschaft an den Morden an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter sowie 2 Sprengstoffanschlägen, Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung verurteilt. Doch das Ende der NSU Aufklärung ist dieses Urteil noch lange nicht. Ich war am Tag der Urteilsverkündung vor Ort in München und verbrachte den ganzen Tag auf der Kundgebung „Kein Schlussstrich“ vor dem Oberlandesgericht – nachfolgend eine kurze Zusammenfassung meiner Eindrücke.

Die Öffentlichkeit der Straße
Bereits in den frühen Morgenstunden versammelten sich dutzende Personen vor dem OLG-Gebäude und auf der extra gesperrten Sandstraße, um ab 9:30 bei der Urteilsverkündung anwesend zu sein. Zahlreiche Kamerateams berichteten den gesamten Tag über das Geschehen. Daran, dass gar nicht erst der Eindruck eines Endes der Aufarbeitung der Taten des NSU und seines Unterstützungsnetzwerkes entstehen konnte, arbeiteten unzählige Initiativen, die vor dem Gericht ab 8:00 eine erste Kundgebung abhielten und am Abend bundesweit an verschiedenen Orten auf die Straße gingen. Die Präsentationen und Redebeiträge hielten den ganzen Tag. Die Forderung lautete überall gleich: Kein Schlussstrich! Kein Schlussstrich, weil immer noch nicht geklärt werden konnte, wie genau der „NSU“ seine Opfer auswählte und seine Taten plante. Weil die Rolle des Staates und seiner Behörden bisher weder lückenlos geklärt wurde, noch die betreffenden Beamt_innen in irgendeiner Weise zur Verantwortung gezogen wurden. Weil als Migrant_innen stigmatisierte Menschen auf Grund des gesellschaftlichen Rassismus in stetiger Angst vor Übergriffen leben. Weil sie, wenn sie Opfer rassistischer Taten werden, nicht geschützt und unterstützt werden, sondern viel zu häufig selbst in den Fokus der Ermittler_innen geraten. Und: weil Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nie allein waren.

Der NSU war nicht zu Dritt!
Die Fakten sind eindeutig: Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe waren Teil der Jenaer Struktur des so genannten Thüringer Heimatschutzes, blieben aber auch nach ihrer Flucht in Kontakt mit Einzelpersonen, wie Ralf Wohlleben, fanden im Januar 1998 Zuflucht in der sächsischen „Blood & Honour“ – Szene, die sie mit Geld, Wohnungen, Pässen und vielleicht auch mit Waffen versorgte. Sie waren und blieben Teil einer deutschlandweit agierenden Neonaziszene, die Ende der 1990er den führerlosen, bewaffneten „weißen Rassekrieg“ ausgehend von Nationalrevolutionären Zellen (NRZ) anstrebte. So sagte Hendrik Lasch beispielsweise vor dem OLG auf die Frage zum Untertauchen des Kerntrios: „Das gab’s so nicht; das war kein Untertauchen und wieder Auftauchen. Es gab einen stetigen Kontakt; immer mal in Chemnitz hat man sich gesehen.“ Für die Nebenklagevertreter_innen und die Mitglieder der Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder steht daher fest: der NSU ist ein Netzwerk gewesen, kein Trio. Stück für Stück leuchteten sie in den vergangenen Jahren, wie auch antifaschistische Recherchekollektive, dieses Netzwerk aus. Als Brandenburger Untersuchungsausschuss arbeiten wir gerade das Näheverhältnis der Potsdamer und Chemnitzer B&H – Szene auf, um unseren Beitrag zur Aufklärung des NSU Netzwerkes zu leisten.

Entgegen dieses öffentlichen Kenntnisstandes hat die Bundesanwaltschaft jedoch bis zuletzt ander These eines isolierten Trios festgehalten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl folgte ihr, indem er Beate Zschäpe wegen Mittäterschaft verurteilte, aber alle anderen Angeklagten nur zu den Unterstützern zählte, nicht zu Mitgliedern. Und auch wenn das Urteil somit erwartbar gewesen ist, verbreiteten sich nach Bekanntwerden des Urteils Fassungslosigkeit, Wut und Frustration auf der Kundgebung. Wie kann André Eminger, der die Drei zwischen 1998 und 2011 unterstütze und sogar das Wohnmobil anmiete, das Mundlos und Bönhardt für den Bombenanschlag in der Keuppstraße in Köln nutzten, nur 2 Jahre und 6 Monate erhalten und sogar zum Teil freigesprochen werden, indem den „glaubhaften“ entlastenden Aussagen Zschäpes gefolgt wird? Wie kann das Gericht die Glaubhaftigkeit Zschäpes Angaben in Frage stellen und sie entgegen ihrer Darstellung der vollen Mittäterschaft überführen, ihr aber gleichzeitig glauben, wenn sie Eminger entlastet? Dass die anwesenden Neonazis das Urteil und die Entlassung Emingers ohne Ermahnung des Gerichts mit Jubel und Beifall begleiten konnten, war bereits für die Kundgebungsteilnehmer_innen ein Affront. Die Angehörigen der durch den NSU Ermordeten mussten diese Situation im Gerichtssaal mit ertragen – erneut ohne sie unterstützende Positionierung staatlicher Instanzen.

Das Problem heißt Rassismus
Während bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal weder die Auswirkungen der Ermittlungen gegen die Familien der NSU-Opfer, noch der gesellschaftliche Rassismus thematisiert wurden, wurden auf der Kundgebung vor dem Gericht die Kontinuitäten deutlich. Nicht nur die zahlreichen Initiativen, die die Angehörigen der durch den NSU Ermordeten und die Überlebenden der Sprengstoffanschläge kamen zu Wort. Auch die Erfahrungen derjenigen, die Anfang der 1990er Jahre die Brandanschläge auf Geflüchtetenunterkünfte überlebten, zeugten von rassistischen Ermittlungen, die immer zuerst die Opfer verdächtigten und ihnen kriminelle Machenschaften unterstellten, statt in den Anschlägen einen weiteren traurigen Höhepunkt der im gesamten Bundesgebiet stattgefundenen Pogrome zu sehen.

Wut und Trauer wird zu Ohnmacht, wenn die Schlussstrichmentalität gewinnt
Axel Hoffmann, ein Vertreter der Nebenklage, sagte in seiner ersten Bewertung des Urteils: „Antifaschismus ist Handarbeit. Keine Polizei, keine Staatsanwaltschaft, kein Gericht kann uns die Aufgabe abnehmen. Das müssen wir selbst tun.“ Das Motto der Kundgebung und der bundesweiten Demonstrationen „ Kein Schlussstrich“ ist vor dem Hintergrund nicht nur als politische Forderung, sondern auch als gesellschaftliche Selbstaufforderung zu interpretieren. Nicht nur die staatlichen Ermittlungsbehörden haben darin versagt, den NSU zu finden, auch die Zivilgesellschaft war während der NSU Mordserie nahezu blind für die Geschehnisse. Es waren allein die Angehörigen der Mordopfer die als erste eine Parallele zwischen den Morden zogen und sich mit der Forderung „Kein 10. Opfer – Stoppt die Mörder“ im Juni 2006 Gehör verschaffen mussten. Es geht also nun nach Ende des NSU Prozesses a.) um die weitere Aufklärung des Unterstützungsnetzwerkes und b.) darum dem gesellschaftlichen Rassismus konsequent entgegen zu treten. Immer und Überall!

Zeitfenster nutzen: Hochschulfinanzierung auf neue Grundlage stellen

Der Hochschulpakt 2020 muss auf eine neue finanzielle Basis gestellt werden. Der Bund muss dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen. Das fordert DIE LINKE seit langem.

Dazu sollte das aktuelle Zeitfenster bis zum Abschluss der laufenden Verhandlungen über die Neuausgestaltung des Hochschulpaktes genutzt werden. Dafür müssen die Mittel des Hochschulpaktes auf dem Niveau von 2017 verstetigt und pro Jahr um mindestens drei Prozent dynamisch angehoben werden. Das zu prüfen, hat auch der Wissenschaftsrat in seinem Positionspapier zur Hochschulfinanzierung angeregt. Im neugestalten Hochschulpakt sollten zudem Fachhochschulen gestärkt und prekäre sowie befristete Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen zurückgedrängt werden. Gleichzeitig ist die Studienqualität und Studienplatzkapazität zu verbessern.

Die aktuelle Mangelverwaltung darf kein Dauerzustand werden. Als LINKE fordern wir von Bund und Ländern, gemeinsam eine Lösung zu finden. Diese sollte durch eine Dynamisierung der Mittel verlässlich und dauerhaft sein. Einige Bundesländer zeigen bereits, dass es geht. Bundesbildungsministerin Karliczek ist also in Verantwortung, hier nachzuziehen. Nur so können die Hochschulen langfristig ihren Aufgaben gerecht, offener und sozialer werden!

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Dringliche Anfrage: Ku-Klux-Klan Masken bei Aufstiegsfeier in Cottbus

29. Mai 2018  Anfragen, Parlament, Politisches

Am 27. Mai feierte FC Energie Cottbus seinen Aufstieg in die 3. Liga. Presseberichterstattungen zufolge zogen mehrere Hundert feiernde Fans daraufhin durch die Innenstadt von Cottbus. Auf einem im Internet verbreiteten Foto des Abends ist zu sehen, dass mehrere Fans mit einem Banner mit der Aufschrift „Aufstieg des Bösen“, einem abgewandelten Symbol des Ku-Klux-Klans sowie vermummt mit an den Klan erinnernden Kapuzen posieren. Der Staatsschutz hat hierzu laut Eigenaussage Ermittlungen eingeleitet.

Welche Erkenntnis hat die Landesregierung zu diesen Vorfällen im Umfeld der Aufstiegsfeier? 8834_Ku-Klux-Klan Masken bei Aufstiegsfeier in Cottbus

BaföG-Reform bleibt dringend notwendig

Brandenburg und andere rot/rot/grün regierte Länder hatten für die heutige Bundesratssitzung zwei Initiativen zur Verbesserung der finanziellen Förderung von Studierenden eingebracht, die aber beide abgelehnt wurden.

DIE LINKE in Brandenburg fordert seit Jahren eine grundlegende BaföG-Reform. Nachhaltige Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen von Studierenden sind dringend notwendig.

Angesichts der Preis- und Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre müssen die Bedarfssätze um mindestens zehn Prozent erhöht werden. Das betrifft auch Pauschalbeträge, wie die Wohnungspauschale. Gerade Studierende gehören zu den Ersten, die dem Verdrängungsprozess in Ballungsgebieten mit steigenden Mieten und zu wenig sozialem Wohnungsbau zum Opfer fallen.

Außerdem muss Schluss sein mit der Bedarfsbemessung an der Regelstudienzeit. Sie geht als Fixpunkt des BaföG angesichts der vielfältigen Lebensrealitäten von Studierenden vorbei.

Deshalb ist es unverantwortlich gegenüber den Studierenden, dass die Initiativen heute mehrheitlich im Bundesrat abgelehnt wurden. Die Bundesregierung hatte für diese Ablehnung geworben, da sie dazu einen eigenen Entwurf vorlegen will. So viel Zeit haben Studierende aber nicht, sie müssen jetzt ihre Miete zahlen.

Zustimmung kam neben Brandenburg von Berlin, Thüringen, Hamburg und Rheinland-Pfalz.

Hintergrund: Die beiden Initiativen lauteten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG)“ (BR-Drs. 84/18 – Antragsteller: Berlin, Brandenburg, Bremen) und „Entschließung des Bundesrates zu weiteren Verbesserungen im Ausbildungsförderungsrecht – Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)“ (BR-Drs. 85/18 – Antragsteller: Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen).

Langfristige Perspektive für Hochschulen im Land

Die Hochschulen in Brandenburg sind Einrichtungen des Landes und als solche hat das Land natürlich ein Interesse daran, dass die Hochschule bestimmte Aufgaben und Schwerpunkte umsetzen. Für diese Steuerung der Hochschulen gibt es seit 2014 in Brandenburg u.a. das Instrument der Hochschulverträge. Darin sichert das Land einerseits bestimmte finanzielle und personelle Ressourcen bis Ende 2018 zu und bestimmt andererseits wissenschaftspolitische Ziele wie Studium und Lehre, die Förderung von Nachwuchswissenschaftler_innen, Internationalisierung, Familienfreundlichkeit oder Wissenstransfer.

Da die Verträge nächstes Jahr enden, die Hochschulen aber langfristige Planungssicherheit wollen, hat Rot-Rot im November die Landesregierung per Beschluss beauftragt, die Fortführung der Hochschulverträge in die Wege zu leiten. Dazu gehört aus Sicht der LINKEN auch, dass die Wirkung der jetzt laufenden Verträge evaluiert wird. Diesen Bericht soll die Landesregierung, genau wie den Entwurf einer neuen Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen, bis Frühjahr 2018 vorlegen.

Darüber hinaus haben wir für die kommenden Hochschulverträge ab 2019 auch weitere Schwerpunkte festgelegt wie die Verankerung von guter Arbeit in der Wissenschaft, den Ausbau und die Weiterentwicklung der Lehrer_innen-Ausbildung oder die Verbesserung des sozialen Umfeldes des Studiums.

Als Linksfraktion begleiten wir den Diskussionsprozess über die bestmögliche Steuerung der Hochschulen mit einer Veranstaltung am 19. Dezember 2017. In der Reihe Dienstagsgespräche in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung wollen wir gemeinsam mit Hochschulen, Studierendenvertretungen und Gewerkschaften die bestehenden Verträge auswerten und darüber reden, was für eine gute Entwicklung unserer Wissenschaftslandschaft in den kommenden Hochschulverträgen stehen sollte.

Zum Antrag: Drucksache 6:7577

Kleine Anfrage: Nicht-akkreditierte Studiengänge in Brandenburg

Die Qualität von Studiengängen wird in Deutschland durch die Akkreditierung gesichert. Dabei werden entweder einzelne Studiengänge, größere Fächerbereiche oder ganze Hochschulen von externen Expert*innen nach verschiedenen Kriterien qualitativ überprüft.

Zu den nicht-akkreditierten Studiengängen in Brandenburg äußerte sich die Landesregierung folgendermaßen: 7522_Nicht-akkreditierte Studiengänge in Brandenburg

Kleine Anfrage: Diversität an Brandenburger Hochschulen

Eines der erklärten Ziele der Landesregierung ist die soziale Öffnung der Hochschulen. Dafür wurden die Zugangsvoraussetzungen zu einem Studium in Brandenburg in den vergangenen Jahren verändert. Studieninteressierte ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung können somit leichter ein Studium aufnehmen. Auch in den Hochschulverträgen ist eine Regelung zur Erhöhung der Druchlässigkeit beim Hochschulzugang enthalten. Diese gewollte Öffnung der Hochschulen führt allerdings auch zu einer größeren Heterogenität der Studierenden, was wiederum die Hochschulen vor neue Herausforderungen stellt.

Ich fragte die Landesregierung: 7226_Diversität an Brandenburger Hochschulen

Kleine Anfrage: Umsetzung des Hochschulpakt 2020 in Brandenburg

28. August 2017  Anfragen, Hochschulpolitik, Parlament

Der von Bund und Ländern geschlossene Hochschulpakt 2020 hatte das zentrale Ziel, für die hohe Studiennachfrage einen Ausbau der Studienkapazitäten zu sichern. Dafür hat sich der Bund pro zusätzlicher Studienanfängerin und pro zusätzlichem Studienanfänger bezogen auf das Jahr 2005 finanziell beteiligt. Zentrale Maßnahmen der Umsetzung in Brandenburg im Rahmen der zweiten Programmphase waren dabei laut Gemeinsamer Wissenschaftskonferenz, die Optimierung der Betreuungssituation, die Verbesserung der Studienbedingungen und die Kooperation in der Lehre durch gemeinsame Berufungen und gemeinsame Studiengänge von Fachhochschulen und Universitäten.

Ich befragte die Landesregierung zur Umsetzung der Maßnahmen: 7225_Umsetzung des Hochschulpakt 2020 in Brandenburg