Der heute vom Fachausschuss beschlossene Gesetzentwurf wurde durch die Koalition v.a. unter sozialen Gesichtspunkten noch einmal verbessert. Künftig sind für die Verfahren der Hochschulzulassung Gebühren ausgeschlossen, was eine enorme Erleichterung für Studienbewerber*innen darstellt. Gestrichen wurde auf unseren Vorschlag hin die Höchstgrenze für die Anerkennung von Wartesemestern. Zusätzlich werden jetzt in allen Phasen der Zulassung soziale Kriterien der Bewerber*innen berücksichtigt, was einen Ausgleich für sozial benachteiligte Personen bedeutet. Bereits vor der Beratung im Ausschuss konnte auf unsere Initiative hin z.B. eine Antidiskriminierungsklausel sowie eine Mindestquote bei Studienplätzen für besonders zu unterstützende Personengruppen im Gesetz verankert werden.
DIE LINKE steht zwar grundsätzlich einer Beschränkung der Hochschulzulassung kritisch gegenüber und plädiert für einen bedarfsgerechten Ausbau der Studienplätze. Unter den derzeitigen Bedingungen aber ist der heute beschlossene Gesetzentwurf mit seinem starken Fokus auf die sozialen Belange der Studienbewerber*innen ein Schritt in die richtige Richtung.