Die heutige Anhörung hat die Linksfraktion darin bestärkt, dass das Gesetz einen Ausgleich sozialer Nachteile von Studienbewerber_innen gewährleisten muss. Eine Entscheidung unter alleiniger Berücksichtigung der Abiturnoten erfüllt diesen Anspruch nicht. Daher wollen wir darauf hinwirken, dass mehr als nur der Abiturdurchschnitt und eine gewichtete Einzelnote in die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung von Bewerber_innen einfließen.
Außerdem müssen alle Auswahlverfahren, die oft vor einer Zulassung zum Studium stehen, gebührenfrei sein. Diese und weitere Ideen werden wir in die Debatte zum Gesetzentwurf einbringen.
DIE LINKE steht prinzipiell für einen freien Zugang zum Studium. Leider ist die Anzahl der Studienplätze auf Grund der Kapazitäten der Hochschulen limitiert. Das führt dazu, dass nicht alle ein Studium beginnen können, die es gerne möchten. Einschränkungen der Freiheit der Berufswahl bezeichnete das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 als „situationsbedingte Notmaßnahmen zur ‘Verwaltung eines Mangels‘“. Wir teilen diese Auffassung und setzen uns dafür ein, bundesweit ausreichend Studienplatzkapazitäten zu schaffen und ihre Vergabe bundeseinheitlich zu regeln und zu koordinieren.