Eines der erklärten Ziele der Landesregierung ist die soziale Öffnung der Hochschulen. Dafür wurden die Zugangsvoraussetzungen zu einem Studium in Brandenburg in den vergangenen Jahren verändert. Studieninteressierte ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung können somit leichter ein Studium aufnehmen. Auch in den Hochschulverträgen ist eine Regelung zur Erhöhung der Druchlässigkeit beim Hochschulzugang enthalten. Diese gewollte Öffnung der Hochschulen führt allerdings auch zu einer größeren Heterogenität der Studierenden, was wiederum die Hochschulen vor neue Herausforderungen stellt.
Ich fragte die Landesregierung: 7226_Diversität an Brandenburger Hochschulen