Am 23.06.2021 ist das von CDU/CSU und SPD im Bundestag beschlossene und vom Bundesrat bestätigte Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zielt nach Aussagen der Bundesregierung darauf ab, Bauland schneller zu aktivieren und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Allerdings muss ein Teil der
veränderten gesetzlichen Bestimmungen zunächst von den Bundesländern umgesetzt werden.
Damit die Städte und Gemeinden die neuen Regulierungsinstrumente wie Umwandlungseinschränkungen, Baugebote oder erweiterte Vorkaufsrechte tatsächlich nutzen können, müssen sie dafür durch Landesverordnungen ermächtigt werden.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten.