Zu der heutigen Debatte über den Antrag „Gerechtigkeit für Studierende“ der Fraktion BVB/ Freie Wähler und unserem Änderungsantrag erklärt Isabelle Vandre, hochschulpolitische Sprecherin:
Bereits 2017 hatte das Bundesverfassungsgerichts die zwischen 2001 und 2008 erhobenen Immatrikulations- und Rückmeldegebühren in Höhe von 51 Euro als rechtswidrig eingestuft. Seitdem weigern sich die Landesregierungen, den ehemaligen Studierenden diese unrechtmäßig erhobenen Gebühren zu erstatten. Ganzen Beitrag lesen »