Das Urteil ist gesprochen. Nach 438 Prozesstagen und über 5 Jahren Gerichtsverhandlung wurde Beate Zschäpe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wegen Mittäterschaft an den Morden an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter sowie 2 Sprengstoffanschlägen, Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung verurteilt. Doch das Ende der NSU Aufklärung ist dieses Urteil noch lange nicht. Ich war am Tag der Urteilsverkündung vor Ort in München und verbrachte den ganzen Tag auf der Kundgebung „Kein Schlussstrich“ vor dem Oberlandesgericht – nachfolgend eine kurze Zusammenfassung meiner Eindrücke.
Die Öffentlichkeit der Straße
Bereits in den frühen Morgenstunden versammelten sich dutzende Personen vor dem OLG-Gebäude und auf der extra gesperrten Sandstraße, um ab 9:30 bei der Urteilsverkündung anwesend zu sein. Zahlreiche Kamerateams berichteten den gesamten Tag über das Geschehen. Daran, dass gar nicht erst der Eindruck eines Endes der Aufarbeitung der Taten des NSU und seines Unterstützungsnetzwerkes entstehen konnte, arbeiteten unzählige Initiativen, die vor dem Gericht ab 8:00 eine erste Kundgebung abhielten und am Abend bundesweit an verschiedenen Orten auf die Straße gingen. Die Präsentationen und Redebeiträge hielten den ganzen Tag. Die Forderung lautete überall gleich: Kein Schlussstrich! Kein Schlussstrich, weil immer noch nicht geklärt werden konnte, wie genau der „NSU“ seine Opfer auswählte und seine Taten plante. Weil die Rolle des Staates und seiner Behörden bisher weder lückenlos geklärt wurde, noch die betreffenden Beamt_innen in irgendeiner Weise zur Verantwortung gezogen wurden. Weil als Migrant_innen stigmatisierte Menschen auf Grund des gesellschaftlichen Rassismus in stetiger Angst vor Übergriffen leben. Weil sie, wenn sie Opfer rassistischer Taten werden, nicht geschützt und unterstützt werden, sondern viel zu häufig selbst in den Fokus der Ermittler_innen geraten. Und: weil Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nie allein waren.
Der NSU war nicht zu Dritt!
Die Fakten sind eindeutig: Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe waren Teil der Jenaer Struktur des so genannten Thüringer Heimatschutzes, blieben aber auch nach ihrer Flucht in Kontakt mit Einzelpersonen, wie Ralf Wohlleben, fanden im Januar 1998 Zuflucht in der sächsischen „Blood & Honour“ – Szene, die sie mit Geld, Wohnungen, Pässen und vielleicht auch mit Waffen versorgte. Sie waren und blieben Teil einer deutschlandweit agierenden Neonaziszene, die Ende der 1990er den führerlosen, bewaffneten „weißen Rassekrieg“ ausgehend von Nationalrevolutionären Zellen (NRZ) anstrebte. So sagte Hendrik Lasch beispielsweise vor dem OLG auf die Frage zum Untertauchen des Kerntrios: „Das gab’s so nicht; das war kein Untertauchen und wieder Auftauchen. Es gab einen stetigen Kontakt; immer mal in Chemnitz hat man sich gesehen.“ Für die Nebenklagevertreter_innen und die Mitglieder der Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder steht daher fest: der NSU ist ein Netzwerk gewesen, kein Trio. Stück für Stück leuchteten sie in den vergangenen Jahren, wie auch antifaschistische Recherchekollektive, dieses Netzwerk aus. Als Brandenburger Untersuchungsausschuss arbeiten wir gerade das Näheverhältnis der Potsdamer und Chemnitzer B&H – Szene auf, um unseren Beitrag zur Aufklärung des NSU Netzwerkes zu leisten.
Entgegen dieses öffentlichen Kenntnisstandes hat die Bundesanwaltschaft jedoch bis zuletzt ander These eines isolierten Trios festgehalten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl folgte ihr, indem er Beate Zschäpe wegen Mittäterschaft verurteilte, aber alle anderen Angeklagten nur zu den Unterstützern zählte, nicht zu Mitgliedern. Und auch wenn das Urteil somit erwartbar gewesen ist, verbreiteten sich nach Bekanntwerden des Urteils Fassungslosigkeit, Wut und Frustration auf der Kundgebung. Wie kann André Eminger, der die Drei zwischen 1998 und 2011 unterstütze und sogar das Wohnmobil anmiete, das Mundlos und Bönhardt für den Bombenanschlag in der Keuppstraße in Köln nutzten, nur 2 Jahre und 6 Monate erhalten und sogar zum Teil freigesprochen werden, indem den „glaubhaften“ entlastenden Aussagen Zschäpes gefolgt wird? Wie kann das Gericht die Glaubhaftigkeit Zschäpes Angaben in Frage stellen und sie entgegen ihrer Darstellung der vollen Mittäterschaft überführen, ihr aber gleichzeitig glauben, wenn sie Eminger entlastet? Dass die anwesenden Neonazis das Urteil und die Entlassung Emingers ohne Ermahnung des Gerichts mit Jubel und Beifall begleiten konnten, war bereits für die Kundgebungsteilnehmer_innen ein Affront. Die Angehörigen der durch den NSU Ermordeten mussten diese Situation im Gerichtssaal mit ertragen – erneut ohne sie unterstützende Positionierung staatlicher Instanzen.
Das Problem heißt Rassismus
Während bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal weder die Auswirkungen der Ermittlungen gegen die Familien der NSU-Opfer, noch der gesellschaftliche Rassismus thematisiert wurden, wurden auf der Kundgebung vor dem Gericht die Kontinuitäten deutlich. Nicht nur die zahlreichen Initiativen, die die Angehörigen der durch den NSU Ermordeten und die Überlebenden der Sprengstoffanschläge kamen zu Wort. Auch die Erfahrungen derjenigen, die Anfang der 1990er Jahre die Brandanschläge auf Geflüchtetenunterkünfte überlebten, zeugten von rassistischen Ermittlungen, die immer zuerst die Opfer verdächtigten und ihnen kriminelle Machenschaften unterstellten, statt in den Anschlägen einen weiteren traurigen Höhepunkt der im gesamten Bundesgebiet stattgefundenen Pogrome zu sehen.
Wut und Trauer wird zu Ohnmacht, wenn die Schlussstrichmentalität gewinnt
Axel Hoffmann, ein Vertreter der Nebenklage, sagte in seiner ersten Bewertung des Urteils: „Antifaschismus ist Handarbeit. Keine Polizei, keine Staatsanwaltschaft, kein Gericht kann uns die Aufgabe abnehmen. Das müssen wir selbst tun.“ Das Motto der Kundgebung und der bundesweiten Demonstrationen „ Kein Schlussstrich“ ist vor dem Hintergrund nicht nur als politische Forderung, sondern auch als gesellschaftliche Selbstaufforderung zu interpretieren. Nicht nur die staatlichen Ermittlungsbehörden haben darin versagt, den NSU zu finden, auch die Zivilgesellschaft war während der NSU Mordserie nahezu blind für die Geschehnisse. Es waren allein die Angehörigen der Mordopfer die als erste eine Parallele zwischen den Morden zogen und sich mit der Forderung „Kein 10. Opfer – Stoppt die Mörder“ im Juni 2006 Gehör verschaffen mussten. Es geht also nun nach Ende des NSU Prozesses a.) um die weitere Aufklärung des Unterstützungsnetzwerkes und b.) darum dem gesellschaftlichen Rassismus konsequent entgegen zu treten. Immer und Überall!