Jugendpolitik

11. Juli 2019  Jugendpolitik

Nicht erst seit den „Fridays for future“-Demonstrationen engagieren sich Kinder und Jugendliche auf unterschiedliche Weise in Brandenburg. Sie sind in Freiwilligen Feuerwehren, Vereinen, Jugendverbänden, Jugendparlamenten oder auch Schüler*innenvertretungsstrukturen aktiv. Bei aller Unterschiedlichkeit des Engagements setzen sich Kinder und Jugendliche immer auch für ihre Interessen ein und thematisieren gesamtgesellschaftliche Fragen. Sie setzen Politik von der kommunalen bis zu Bundesebene unter Druck und beweisen mit ihren Aktionen sowohl demokratische Mündigkeit als auch Verantwortungsbewusstsein für die Gesellschaft.

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Dem Rechtsruck begegnen!

10. Juli 2019  Rechtsruck

„Man darf nicht warten bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird“ (E. Kästner)


Seit Jahren müssen wir einen gefährlichen Rechtsruck in unserer Gesellschaft beobachten. 

Einen Rechtsruck, in dem völkische, heimattümelnde und offen neonazistische Gruppen einen alarmierenden Zulauf  erfahren und Rechtsterrorismus wieder eine reale Bedrohung darstellt. 


Einen Rechtsruck, bei dem bewusst Grenzen des bisher sagbaren überschritten werden, in dem z.B. das Berliner Holocaust Mahnmal als „Mahnmal der Schande“ bezeichnet wurde. 

Einen Rechtsruck, in dem die AfD am ersten September in Brandenburg stärkste Partei zu werden droht und schon heute emanzipatorische Errungenschaften wie die Ehe für alle in Frage stellt oder linke Strukturen und Räume verbal attackiert. 

Einen Rechtsruck, in dem Grund – und Freiheitsrechte, wie bei der Novellierung von Polizeigesetzen, zunehmend angegriffen werden, indem öffentliche Diskurse kontinuierlich nach rechts verschoben werden.
Einen Rechtsruck, der sich in einer kontinuierlich hohen Bedrohungslage für Geflüchtete, vermeintlich „nicht Deutsch aussehende“ oder queere Menschen und Linke zeigt. So wurden 2018 durch die Opferperspektive in Brandenburg 174 rechte Gewalttaten erfasst. Bei 86% dieser Taten war Rassismus das Motiv. Neben der Tatsache, dass jeder einzelne Übergriff zu verurteilen ist, konstatiert die Opferperspektive, dass die Anzahl rechter Gewalttaten damit auf einem bedenklich hohen Niveau verbleibt.

Dem Rechtsruck, der in all diesen Tendenzen seinen Ausdruck findet, müssen wir uns entschlossen entgegen stellen – am 1. September an der Wahlurne, aber vor allem auch in unserem alltäglichen Umfeld!

Ich stehe deshalb für:

  • ein Klima der Solidarität, das Haltung voraussetzt – im Parlament und im Alltag
  • die verstetigte und stärker unterstützte Förderung gesellschaftlicher Initiativen gegen Rassismus und Ausgrenzung- den Ausbau des Betreuungsangebotes für Opfer rechter Gewalt
  • die Stärkung zivilgesellschaftlicher und wissenschaftlicher Rechercheeinrichtungen
  • die kontinuierliche Auseinandersetzung mit gesellschaftlich verankerten Rassismen, auch in staatlichen Institutionen
  • die Einführung von Antirassismusbeauftragten an den Brandenburger Hochschulen
  • die klare Benennung rechter Gewalttaten als politische motiviert

Solidarität mit den Beschäftigten bei Fridericus!

Im Zusammenhang mit Medienberichten zu den Beschäftigungsbedingungen bei Fridericus, einem Tochterunternehmen der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ (SPSG) erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion und Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur Isabelle Vandre:(AWFK):

Auf Initiative der Linksfraktion stellte die Ver.di Betriebsgruppe Fridericus in der letzten Sitzung des AWFK ihren Forderungskatalog zu guten Löhnen, besseren Arbeitsbedingungen und Aufnahme in den Tarifvertrag der Länder vor. Die Arbeitssituation der Kassierer_innen, Schlossführer_innen und des Wach – und Sicherheitspersonals ist für uns untragbar. Wir stehen deshalb solidarisch an der Seite der Ver.di Betriebsgruppe und unterstützen die Beschäftigten. Von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und ihrem Tochterunternehmen erwarten wir, dass sie die Ausgliederung eines Teils ihrer Beschäftigten beenden und sich dafür einsetzen, alle Beschäftigten in den TV – L zu überführen. Da die Stiftung vom Bund und den Ländern Brandenburg und Berlin getragen wird, ist es für mich selbstverständlich, dass die Arbeitnehmer*innen analog zu ihren Kolleg*innen im öffentlichen Dienst bezahlt werden.

Kleine Anfrage: Lehrdeputat Akademischer Mitarbeiter_innen

Ende Januar beschloss der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam mehrere geplante Stellen mit einem Lehrdeputat von 18 Semesterwochenstunden (SWS) nicht zu besetzen. Die Mitglieder das Fakultätsrates protestierten damit gegen die Lehrdeputatserhöhung und begründeten dies mit einer zu erwartenden drastischen Qualitätsverschlechterung der Lehre. Zur Umsetzung ihrer Kritik haben sie eine Aufschlüsselung des mit der Lehrverpflichtungserhöhung einhergehenden zeitlichen Arbeitsaufwandes veröffentlicht.

Ich fragte die Landesregierung nach dem Lehrdeputat und der Arbeitsbelastung an allen Brandenburger Hochschulen. Die Antwort liegt jetzt vor.

PM Wissenschaftsstandort Golm als Studien- und Lebensort entwickeln

Im Zusammenhang mit der heutigen Anhörung „Zur Weiterentwicklung des Wissenschaftsparks Golm“ im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur erklärt die hochschulpolitische Sprecherin Isabelle Vandre:

Wir haben die Anhörung heute auf die Tagesordnung gesetzt, weil Golm als Wissenschaftsstandort wächst und damit auch der Bedarf nach einer guten Stadtteilentwicklung. Die 2500 Wissenschaftler_innen, die heute schon in Golm tätig sind, und die 9.000 Studierenden brauchen mehr als nur einen Arbeits– und Studienort. Wir plädieren deshalb dafür den Standort komplex zu entwickeln – zum studieren, forschen und wohnen, für Kultur und Freizeit. Nur so ist es unseres Erachtens möglich, einen Wissenschaftsstandort zu schaffen, an dem auch gelebt wird.

In der Anhörung wurde erneut deutlich, dass bereits jetzt studentischer Wohnraum fehlt. Mit dem Ausbau der Studienplatzkapazitäten im Lehramtsbereich wächst dieser Druck weiter. Stadt und Land müssen dieses drängende Problem gemeinsam lösen. Aber auch Mensakapazitäten, selbstverwaltete Studierendenräume und Arbeitsplätze sind in den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

PM Urteil Studiengebühren

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam zur Rückzahlung der zwischen 2001 und 2008 erhobenen Immatrikulations- und Rückmeldegebühr erklärt Isabelle Vandre, hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag:

„Das heutige Urteil war ein voller Erfolg für alle, die seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil 2017 darauf warten, endlich ihre zu Unrecht bezahlten, versteckten Studiengebühren zurück zu erhalten. Ich bedauere es zu tiefst, dass dafür erst der erneute Klageweg bestritten werden musste. Deswegen muss es nun schnell eine Lösung für alle ehemaligen betroffenen Studierenden geben. Als LINKE streiten wir natürlich weiterhin dafür, dass auch die aktuell erhobenen Gebühren abgeschafft werden.“

Kleine Anfrage: Lehraufträge an den Brandenburger Hochschulen

Seit dem 1. September 2016 ist die Neureglung des § 58 des Brandenburger Hochschulgesetzes, der die Vergabe von Lehraufträgen an den Brandenburger Hochschulen regelt, in Kraft. Nach über zwei Jahren ist es daher an der Zeit zu überprüfen, welche praktischen Änderungen sich aus der gesetzlichen Neuregelung ergeben haben.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat meine Anfrage beantwortet.

Rede Artikel 13 verhindern!

23. März 2019  Allgemein

Liebe Aktivistinnen und Aktivisten,

wir haben heute schon ein paar Mal gehört, warum die Änderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in Artikel 11 – 13 abzulehnen ist und welche weitreichenden Folgen diese Neufassungen für das Internet, wie wir es bisher kannten und nutzten, haben werden. Was mich jedoch in der Debatte am meisten aufregt, ist die Begründung der Artikeländerung, in der auf den Schutz von Künstlerinnen und Künstlern abgestellt wird. Ich glaube, wir alle hier sind uns einig darin, dass insbesondere kleine und junge Künstler_innen gestärkt werden und sie leichter für ihre Arbeit bezahlt werden müssen.

Die Änderung der Artikel 11 – 13 wird aber genau das nicht ermöglichen!

Die International Federation of Journalists stellte treffend fest: „Die Urheberrechtsrichtlinie verspottet Autorenrechte von Journalisten, indem sie Übernahmeverträge und Mobbing fördert, um Journalisten zu zwingen, ihre Rechte abzutreten, und den Verlegern eine Freifahrt ermöglicht, um mehr Gewinne zu erzielen, während die Journalisten Null erhalten.“

Worin genau die Gefahren für Künstler_innen, Autor_innen und Kunstschaffende besteht, hat Joe McNamee in dieser Woche eindrucksvoll in einen Gastbeitrag auf Netzpolitik.org zusammengefasst. Er argumentiert, dass Kreative es zukünftig mit drei Akteuren aufnehmen müssten: den Plattformen, den Verwertungsgesellschaften und den Filtergesellschaften.

1. Die Plattformen

Es sind die Plattformen die künftig für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden sollen. Ganz abgesehen davon, dass nur Uploadfilter dazu in der Lage sein werden die Datenmenge kontrollieren zu können und dabei eine absurde Praxis entstehen wird, werden die Plattformen auf Grund der unterschiedlichen nationalen Urheberrechtsnormen in den Mitgliedsländern der EU einen restriktiven Umgang mit Daten entwickeln, wollen sie keine Konsequenzen davon tragen. Für die Kunstschaffenden bedeutet dies, dass der Druck im Zweifel über die Plattformen an sie weitergegeben wird und die Abhängigkeitsverhältnisse zu wenigen, quasi Monopolisten, zunehmen werden. Ihnen wird die Freiheit genommen die eigenen Inhalte überall dort einzubringen, wo sie möchten. Und selbst wenn sie sich auf eine Plattform fokussieren, obliegt es dieser Plattform den Betroffenen Lizenzvereinbarungen zu verwehren, die Künstler_innen zu blockieren oder Inhalte zu entfernen.

2. Die Verwertungsgesellschaften

Wollen Kreative nicht allein mit den großen Plattformen verhandeln – mit allen Aspekten, die damit einhergehen – haben sie die Option mit sog. Verwertungsgesellschaften zusammen zu arbeiten. Diese verlangen jedoch einen Teil der Einnahmen der Personen, deren Werke sie lizensieren und identifizieren.

Wie umstritten die Verwertungsgesellschaften sind und was ihr Agieren in der Konsequenz bedeutet, konnte ich als hochschulpolitische Sprecherin meiner Fraktion vor ein paar Monaten in der Auseinandersetzung zwischen den Hochschulen und der VG Wort sehen. Auseinandersetzungsgegenstand war: dürfen Hochschulen für Lehrveranstaltungen ihren Studierenden Literaturquellen z.B. online zur Verfügung stellen oder verstößt das gegen die Nutzungsvereinbarung mit der VG Wort und wenn ja, wie viel Geld müssen die Hochschulen an die VG Wort bezahlen? Ich finde, das offenbart noch eine andere Dimension der Debatte, die eigentlich im Fokus stehen sollte: wie tarieren wir gesellschaftlich die legitimen Ansprüche aus, auf der einen Seite Wissenschaftler_innen, Künstler_innen etc. gut zu bezahlen und auf der anderen Seite Wissen öffentlich zugänglich und nutzbar zu machen? Wenn staatliche Hochschulen, an denen mit staatlichen Mitteln wissenschaftliche Erkenntnisse produziert und publiziert werden, für die Verwendung ihrer eigenen Erkenntnisse staatliche Mittel an eine Verwertungsgesellschaft bezahlen müssen, ist das absurd, aber sicherlich keine zu befördernde Form der Interessensvertretung.

Doch kommen wir zu dem 3. Akteur, mit dem sich Kreative auseinandersetzen werden müssen, laut Joe McNamee:

3. Die Filtergesellschaften

 Die Relevanz von Filtergesellschaften wird mit der Änderung von Artikel 13 weiter steigen, weil es nur wenige Unternehmen gäbe, die überhaupt über die Technologie zur Erfüllung der Verpflichtungen in der Richtlinie verfügen würden, führt er an. Im Ergebnis habe die Person, die ihre Arbeit zuerst in der Datenbank der Filtergesellschaften hoch lädt, die Kontrolle über zukünftige Verwendungen. Risiko: irgendjemand anderes hat bereits etwas Ähnliches hervorgebracht und war schneller. Die ersten Fälle absurder Sperrungen auf Grund dessen habe es natürlich bereits gegeben.

Liebe Aktivistinnen und Aktivisten,

Was ich euch anhand dessen zeigen wollte ist, dass nicht einmal die vorgebrachte Begründung der Änderung der Datenschutzgrundverordnung trägt: der Schutz und die Stärkung von Kunstschaffenden.

Auch deshalb sage ich: Nein zur Änderung von Artikel 11 – 13!
Safe Your Internet!

Diese Rede hielt ich auf der Potsdamer Demo am Aktionstag gegen die Einführung von Artikel 11-13.

Gedenken Todesmarsch Lieberose

Liebe Genossinnen und Genossen,

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir sind heute hier um der 1600 Menschen zu gedenken, die die SS zwischen dem 2. und 9. Februar 1945 vom KZ Außenlager Lieberose über Goyatz, Kuschow, Teupitz, Zossen, Ludwigsfelde, Potsdam und Falkensee nach Sachsenhausen trieb. Doch ich möchte damit beginnen zunächst einen Blick auf diejenigen zu richten, die von den durchlebten Torturen zu geschwächt waren, um mit auf einen der unzähligen Todesmärsche gezwungen zu werden.

Das sog. „Arbeitslager Lieberose“ existierte zwischen 1943 und 1945 in Jamlitz. Es war ein Außenlager des KZ Sachsenhausen und dennoch kam der größte Anteil der Häftlinge aus Groß – Rosen bzw. ab Juni 1944 aus Auschwitz nach Lieberose. Andreas Weigelt gibt an, dass insgesamt ca. 11.000 Menschen in Jamlitz inhaftiert und Lieberose damit seiner Kenntnis nach das zweitgrößte jüdische der insgesamt 130 KZ – Außenlager im „Reichsgebiet“ gewesen sei. Des Weiteren schildert er, dass der Krankenstand und die Sterblichkeit in keinem anderen Außenlager Sachsenhausens so hoch gewesen sei wie in Lieberose. Er schreibt:
„Im Sommer 1944, also nur kurze Zeit nach Ankunft des ersten Massentransports aus Auschwitz, wurden in Jamlitz  Schonungsblocks eingerichtet. Die Zahl der arbeitsunfähigen Häftlinge nahm ständig zu und die in den völlig einrichtungslosen Schonungsblocks vegetierenden Häftlinge wurden in bestimmten Abständen in die Krematorien nach Birkenau gebracht. Nur etwa 20% aller Häftlinge haben die Auflösung des Lagers im Februar 1945 überlebt.“
Ende Januar 1945 befanden sich vermutlich noch ca. 3.500 Häftlinge in Lieberose. 700 von ihnen wurden bereits am 1. Februar in offenen Güterwaggons abtransportiert und sollen über Falkensee nach Sachsenhausen gelangt sein, wo sie ermordet wurden. 
Am 2. Februar, als die 1600 Häftlinge auf den Todesmarsch getrieben wurden, blieben noch ca. 1300 Menschen in den sog. Schonungsblocks zurück. Die SS überließ die Menschen, die sie zuvor vom Rest des Lagers durch Errichtung eines Stacheldrahtzaunes abgetrennt hatte, jedoch nicht ihrem Schicksal. Es erfolgte der Befehl zu einer „Sonderbehandlung“ – einer der unzähligen euphemistischen Begriffe der Faschisten, der nichts anderes bedeutete als die Massenexekution der geschwächten und kranken Häftlinge. Alle im Lager verbliebenen Männer der Lager SS, Angehörige des SS – Bauhofes und das SS – Wachbataillons sollen sich an den Exekutionen zwischen dem 2. Und 4. Februar beteiligt haben. Sie erschossen die Gefangenen zum Teil noch in den „Schonungsblocks“ und zwischen den Baracken. Die Häftlinge versuchten sich in ihrer ausweglosen Situation zur Wehr zu setzen und verletzten den Lagerführer Kersten dabei lebensgefährlich. Er überlebte jedoch während alle Häftlinge ermordet und in z.T. bis vor wenigen Jahren unentdeckten Massengräbern auf dem Lagergelände und in dessen Umgebung verscharrt wurden.
Auch viele der auf den Todesmarsch Getriebenen erreichten Sachsenhausen nicht. Fliehende und vor Entkräftung zusammenbrechende Häftlinge wurden auf dem Weg erschossen. Doch auch in Sachsenhausen gingen die Selektionen und Ermordungen weiter. In den Tagen nach Ankunft der Kolonne wurden etwa 400 jüdische Häftlinge auf dem Industriehof ermordet. Die meisten der ca. 1000 noch in Sachsenhausen lebenden jüdischen Häftlinge wurden im Laufe des Februars in das KZ Mauthausen gebracht. Nach weiteren Exekutionen und dem Versuch der SS ihre Spuren zu verwischen wurde das KZ Mauthausen Anfang Mai befreit. Im Unterschied dazu begann die SS Sachsenhausen in den Morgenstunden des 21. April zu räumen, als die Rote Armee nahte. 33.000 Häftlinge wurden auf einen weiteren Todesmarsch Richtung Nordwesten geschickt, den Tausende nicht überlebten.

Liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Freundinnen und Freunde,

es gibt keine Worte um die Grausamkeit und Unmenschlichkeit der Nazis angemessen zu beschreiben und doch müssen wir drüber reden. Wie viele von euch habe ich mich in der Vergangenheit mit unterschiedlichsten Aspekten des Holocaust beschäftigt und merke doch immer wieder, z.B an dem Schicksal der KZ Häftlinge von Lieberose, wie wenig ich eigentlich weiß. Und ich stelle mir die Frage: wie soll das künftig werden, wenn immer weniger Überlebende vom Faschismus zeugen können? Schon heute erleben wir, dass Gedenkveranstaltungen ritualisiert werden und zu bloßen Lippenbekenntnissen verkommen. Die tatsächliche Auseinandersetzung mit den Lehren des Faschismus gerät in den Hintergrund. Umso positiver stimmt es mich, dass ihr heute alle hier seid – an einem Tag, der in keinem staatlichen Gedenkkalender vorkommt und an einem Ort, der uns daran erinnert, dass die Taten der Nazis nicht unsichtbar waren, sondern vor den Augen der deutschen Mehrheitsgesellschaft stattfanden. Ich glaube, es wird uns nur gelingen gegen das Vergessen zu gewinnen, wenn wir so wie heute zeigen, dass die Verbrechen der Nazis nicht auf einzelne Orte, heutige Gedenkstätten, beschränkt gewesen sind. Wenn wir uns und künftigen Generationen vergegenwärtigen, dass die systematische Vernichtung von Bevölkerungsgruppen nicht in Auschwitz begann, sondern in jedem einzelnen Ort ihren Anfang genommen oder ihren Ausdruck gefunden haben. In diesem Sinne:


gegen das Vergessen!
Nie wieder Krieg – Nie wieder Faschismus!  

Hochschulführungen müssen weiblicher und ostdeutscher werden!

07. Februar 2019  Hochschulpolitik, Parlament, Politisches

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat eine Studie veröffentlicht, wonach nur 23,5 Prozent der Deutschen Universitäts-LeiterInnen Frauen sind. Kein einziges universitäres Führungsamt ist mit einem oder einer Ostdeutschen besetzt.

Die Zahlen des CHE sind ein doppeltes Armutszeugnis. Es zeigt, wie sehr Frauen und Ostdeutsche nach wie vor benachteiligt sind – 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und 30 Jahre nach der Wende in der DDR. Das Bewusstsein über diese Missstände wächst, aber es wächst zu langsam.

Die Politik muss jetzt handeln. Mit dem Paritégesetz haben wir in Brandenburg einen Weg gefunden, mit dem Frauen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil im Parlament vertreten sein werden. Solche Wege müssen wir auch für die Hochschulen suchen.