Bereits zum zweiten Mal konnten Festivals im Sommer 2021 gar nicht oder nur unter starken Einschränkungen stattfinden. Viele Veranstaltende, aber auch Künstlerinnen und Künstler und Technikerinnen und Techniker hat die Pandemie an den Rand des finanziellen Ruins gebracht. Noch mehr blicken mit Sorgen auf das kommende Jahr, für das die Vorbereitungen schon lange angelaufen sind. Sie vereint mehrheitlich der Wille eines solidarischen Umgangs mit der Pandemie und der Wunsch die eigenen Gäste bestmöglich zu schützen. Seit Ausbruch der Coronapandemie diskutieren die Veranstaltenden u.a. zusammen mit den Verbänden ImPuls Brandenburg und der Livekomm, mit welchen Konzepten zum Hygieneschutz eine Durchführung von Veranstaltungen wieder ermöglicht werden könnte. Bund und Länder haben zudem Programme auf den Weg gebracht, mit denen Einnahmeausfälle kompensiert und Investitionen in den Pandemieschutz ermöglicht werden sollten. Das Wirtschaftsministerium hat im Jahr 2021 die Durchführung einiger Open – Air Veranstaltungen in Form von Modellprojekten unterstützt. In Kooperation mit dem Potsdamer Harding-Zentrum für Risikokompetenz und der Medizinischen Hoch-schule Brandenburg wurden u.a. die Teststrategien der Festivals „Nation of Gondwana“ und „Zurück zu den Wurzeln“ aber auch Veranstaltungen wie die Potsdamer Schlössernacht wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Ergebnisse gilt es nun zu sichern, Fehlstellen zu korrigieren und daraus eine Strategie im Umgang mit Veranstaltungen im Jahr 2022 ab-zuleiten. Diese muss frühestmöglich allen Veranstaltenden transparent gemacht werden, um in die Planungen eintreten zu können. Sicherlich kennt niemand den konkreten Verlauf der Coronapandemie in der kommenden Veranstaltungssaison. Dennoch braucht es auch vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Veranstalterinnen und Veranstalter kalkulierbare Handlungsmöglichkeiten, die langfristig und verlässlich mit den zuständigen Gesundheitsämtern vereinbar sind. Ich frage die Landesregierung und habe Antwort erhalten: Ganzen Beitrag lesen »
Anfragen
Kleine Anfrage: Auswertung der Modellprojekte im Bereich Open – Air Veranstaltungen
Kleine Anfrage: Verwendung des Landeswappens Brandenburgs
Im Juli dieses Jahres wandte sich die Vorsitzende der Stadtfraktion BVB/FREIE WÄHLER in einem Brief an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheinsberg, denen sie ein ehrenamtliches Engagement im Bündnis „Rheinsberg 2.0“ nachsagte. Der Briefkopf dieser Schreiben enthielt nach Aussage der Empfängerinnen und Empfänger das Wappen des Landes Brandenburg, sodass irrtümlicherweise der Eindruck eines offiziellen Schreibens entstehen konnte. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Kulturpolitische Konferenzen
Im Dezember vergangenen Jahres führte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine landesweite Konferenz unter dem Motto „Kultur hat Zukunft – Brandenburger Kulturpolitik nach Corona“ durch. Dieser folgten im Jahr 2021 insgesamt 4 Regionalkonferenzen zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunktsetzungen, an wechselnden Orten. Der Debattenprozess soll noch ein weiteres Jahr andauern und laut Eigenaussage des MWFK (Pressemitteilung vom 04.11.2021) die Grundlage zur Überarbeitung der kulturpolitischen Strategie des Landes Brandenburg bilden. Durchgeführt werden die Konferenzen in Kooperation mit Kulturland Brandenburg. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Umlegbarkeit von Grundstücks- und Gebäudekosten nach §16 Abs. 3 Kitagesetz
Seit Jahren ist die Umlegbarkeit von grundstücks- und gebäudebezogenen Kosten auf die Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung Gegenstand gerichtlicher und fachlicher Auseinandersetzungen in den Kommunen.
§16 Abs. 3 Satz 1 KitaG: “Die Gemeinde stellt dem Träger einer gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 erforderlichen Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke.”
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Kleine Anfrage: Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bauanträgen und Baulastregistereinträgen durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden
Für die Bearbeitung und Bescheidung von Bauanträgen, Baulastregistereinträgen und anderen baugenehmigungsrechtlichen Vorgängen sind im Land Brandenburg die Landkreise, kreisfreien Städte sowie große kreisangehörige Städte zuständig. Sie nehmen diese Aufgaben gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Oberste Bauaufsichtsbehörde und damit Sonderaufsichtsbehörde über die mit der unteren Bauaufsicht beauftragten Kommunen ist gemäß § 57 Absatz 3 BbgBO das für die Bauaufsicht zuständige Ressort der Landesregierung. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Polizeiliche Maßnahmen gegen Jugendliche im Rahmen des Globalen Klimastreiks am 24. September in Potsdam
Im Nachgang der Globalen Klimastreikdemonstration am 24.09. in Potsdam übte der Stadtjugendring deutliche Kritik am Einsatz der Brandenburger Polizei. So sei die Polizei einschüchternd und aggressiv gegen Jugendliche vorgegangen, die bei den Klimaprotesten ihre ersten Erfahrungen mit dem Demonstrationsrecht in einer Demokratie sammeln. Konkret habe die Polizei eine Jugendliche beschuldigt ein Wahlplakat abgerissen zu haben, obwohl durch diverse Parteivertreterinnen und Parteivertreter Wahlplakate mit Klimabezug auf der Demonstration mitgeführt wurden. Des Weiteren seien zwei Jugendliche erkennungsdienstlich behandelt und durchsucht worden, während eine die Situation hinterfragende Person sogar körperlich angegangen wurde. Ganzen Beitrag lesen »
PM: MWFK will offenbar Fakultät für Gesundheitswissenschaften abwickeln
Ganz offensichtlich plant Ministerin Schüle die Abwicklung der erst 2018 gegründeten Fakultät für Gesundheitswissenschaften. Anders kann ich die Antwort der Landesregierung auf meine kleine Anfrage nicht verstehen.
So wurden die Mittel für die Fakultät im Haushaltsentwurf der Landesregierung konzeptlos zusammengekürzt. Ministerin Schüle hat bereits den Rotstift angesetzt und will erst im Nachgang mit den Trägerhochschulen darüber sprechen, wie es mit der gemeinsamen Fakultät weitergehen soll. Das betrifft auch die Rolle der Fakultät vor dem Hintergrund der noch aufzubauenden Humanmedizin an der BTU Cottbus Senftenberg. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Medizinstudium an der Health and Medical University (HMU) Potsdam
Im Wintersemester 2020/2021 nahm die HMU in Potsdam ihren Lehrbetrieb auf. Neben der Humanmedizin bietet die HMU auch die Bachelorstudiengänge Psychologie, Medizinpädagogik und Medical Controlling and Management, sowie die Masterstudiengänge Psychotherapie und Medizinpädagogik an. Laut Eigenaussage können die Studierenden somit zwischen einem Fachhochschul- und einem universitären Studiengang wählen. Bisher sollen ca. 500 Studierende an der HMU Potsdam immatrikuliert sein, der Standort soll jedoch bis 2027 erheblich weiter ausgebaut werden. Die Studiengebühren für ein Medizinstudium an der HMU, das mit dem zweitgrößten kommunalen Krankenhaus in Brandenburg, dem Klinikum Ernst von Bergmann (KEvB), kooperiert, sollen 1500 € im Monat für den ersten und
zweiten Studienabschnitt, sowie 300 € im Monat im praktischen Jahr bis zum Abschluss der 3. Ärztlichen Prüfung betragen.
Im Zuge der Neuordnung der Brandenburgischen Hochschullandschaft zum Beginn der 1990er Jahre hatte Brandenburg sich auf Empfehlung des Wissenschaftsrates bewusst gegen den Aufbau eines eigenen Studiengangs Humanmedizin entschieden. Der Bedarf des Landes an Ärztinnen und Ärzten sollte über Kooperationsvereinbarungen mit der Charité Berlin gedeckt werden. Mit der Charité gab es daraufhin Verträge mit bis zu 12 Lehrkrankenhäusern in Brandenburg. Das KEvB gehörte dazu. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Studentische Beschäftigte an den Brandenburgischen Hochschulen
Mit seinem Beschluss vom 26. Februar 2020 sprach der Landtag Brandenburg sich dafür aus, die Arbeitsbedingungen für alle an den Hochschulen Beschäftigten weiter zu verbessern. Dazu gehören auch die studentischen Beschäftigten, die in der Lehre, Forschung und den Zentraleinrichtungen der Hochschulen tätig sind. Ihre Tätigkeiten sind nicht nur Teil ihrer eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung, sondern sie übernehmen zentrale den Lehrbetrieb unterstützende und überhaupt erst ermöglichende Aufgaben. Eine auskömmliche Bezahlung und unbefristete, gute Beschäftigungsverhältnisse liegen daher in der Verantwortung des Landes. Hinzu kommt, dass viele Studierende auf ein Einkommen neben dem Studium angewiesen sind.
Am 05.06.2018 urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg zudem, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer studentischen Hilfskraft nach §6 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eine im Arbeitsvertrag definierte wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeit voraussetze. Das Landesarbeitsgericht stellte in diesem Zusammenhang klar: „Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit liegt vor, wenn der Forschung und Lehre anderer unterstützend zugearbeitet wird; dass die Tätigkeit dem Hochschulbetrieb allgemein zugutekommt, genügt demgegenüber nicht“ (PM Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg 17/18 vom 13.09.2018).
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Kleine Anfrage: Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Land Brandenburg
Am 23.06.2021 ist das von CDU/CSU und SPD im Bundestag beschlossene und vom Bundesrat bestätigte Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zielt nach Aussagen der Bundesregierung darauf ab, Bauland schneller zu aktivieren und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Allerdings muss ein Teil der
veränderten gesetzlichen Bestimmungen zunächst von den Bundesländern umgesetzt werden.
Damit die Städte und Gemeinden die neuen Regulierungsinstrumente wie Umwandlungseinschränkungen, Baugebote oder erweiterte Vorkaufsrechte tatsächlich nutzen können, müssen sie dafür durch Landesverordnungen ermächtigt werden.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten.