Die soziale Wohnraumförderung des Landes stellt ein zentrales Instrument zur Sicherung der Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum dar. Um die Wirksamkeit der Förderung bewerten zu können, ist es essentiell, neben der Entwicklung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums auch die genaue Verwendung der bereitgestellten Mittel zu betrachten. Um die Entwicklung des Wohnungswesens in Brandenburg differenziert zu bewerten, muss zudem der in einigen Regionen des Landes weiterhin verfolgte Rückbau von Wohneinheiten im Rahmen der Bundesprogramme zum Stadtumbau einbezogen werden.
Politisches
Kleine Anfrage: Ausgereichte Mittel der Wohnraumförderung und des Stadtumbaus
Kl. Anfrage: Transparente und bedarfsorientierte Mittelvergabe für Kulturverbände und -projekte
Auf Seite 166 sieht der Haushaltsentwurf 2023/2024 des Einzelplans 06 der Landesregierung im Titel 685 70 unter der Zweckbestimmung „Zuschüsse an freie Träger“ für 2023 eine Ausgabe in der Höhe von 8.486.900€ vor. Im darauffolgenden Jahr soll dieser Haushaltstitel 8.489.700€ umfassen. Subsummiert werden in diesem Haushaltstitel sowohl die Förderung von konkreten Kulturprojekten wie Ausstellungen oder Theateraufführungen, als auch die Unterstützung landesweit tätiger, essentieller Kulturverbände wie dem Landesmuseumsverband, dem Verband der freien Theater oder ImPuls Brandenburg. Dabei erhalten sie nicht nur finanzielle Mittel zur Finanzierung von Projektvorhaben, sondern erhalten seit Jahren eine Bezuschussung für den regulären Betrieb von Geschäftsstellen oder zur Grundfinanzierung von bspw. freien Theatern. Der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist dieser Umstand bekannt, weshalb bereits seit einiger Zeit wiederholt die Einführung einer diesem Umstand gerecht werdenden, neuen Förderkategorie zwischen der klassischen Projektförderung einerseits und der strukturellen Förderung andererseits andiskutiert wurde. Auch in der Haushaltsaufstellung würde dieser Schritt zu mehr Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber, aber auch die betroffenen Kulturverbände führen. Denn nach bisherigem Prozedere beschließt der Landesgesetzgeber eine Summe. Kulturverbände können sich dann auf die Mittelverwendung bewerben, das MWFK prüft die eingehenden Unterlagen und verschickt dann Förderbescheide. Für das Haushaltsjahr 2022 sind die Bescheide jedoch z.T. erst Ende des 2. Quartals verschickt worden. Diese Förderpraxis führt zu Planungsunsicherheiten und steht einer bedarfsorientierten, transparenten Kulturförderung entgegen.
Ganzen Beitrag lesen »Kl. Anfrage: Indexmieten im Land Brandenburg in Zeiten hoher Inflationsraten
Gemäß § 557 b BGB kann im Mietvertrag eine so genannte Indexmiete vereinbart werden. Die Miete richtet sich dann nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“, kurz „Verbraucherpreisin-dex“ (VPI). Mieterhöhungsmöglichkeiten wegen Modernisierung, Energieeinsparung oder der Unterschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind nicht zulässig. Bei einer Index-miete bleibt die Miethöhe für ein Jahr unverändert und kann anschließend, zeitlich unbe-schränkt, angepasst werden. Dafür ist keine erneute Einverständniserklärung durch die Mie-tenden erforderlich. Zusätzlich darf die Miete bei steigenden Betriebskosten sowie wegen baulicher Maßnahmen, welche die Vermieterin/der Vermieter nicht zu vertreten hat, erhöht werden. Die Mietpreisbremse greift bei Indexmietverträgen nur beim Abschluss des Miet-vertrages (ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent), allerdings nicht mehr bei nach-folgenden Mieterhöhungen. Hohe Inflationsraten können so zu unbegrenzt hohen und re-gelmäßigen Mieterhöhungen führen, die durch keine Kappungsgrenze eingeschränkt wer-den. In den vergangenen zehn Jahren ist der VPI beispielsweise um 21,4 Prozent gestiegen, davon 8,9 Prozent allein im vergangenen Jahr (Stand Juli 2022).
Ganzen Beitrag lesen »Kl. Anfrage: Zukünftige Entwicklung des Campus Griebnitzsee
Der Campus Griebnitzsee ist einer der drei Standorte der Universität Potsdam. Neben der Juristischen, sowie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, ist hier auch die 2017 gegründete Digital Engineering Fakultät angesiedelt. Sie ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Universität Potsdam und dem privatwirtschaftlichen Hasso – Plattner – Institut, das seit seiner Firmengründung im Jahr 1998 ebenfalls am Griebnitzsee angesiedelt ist. Die Hasso Plattner Foundation plant seit einiger Zeit die deutliche Erweiterung ihres Standortes. Ziel sei die mittelfristige Entwicklung zu einem „universitären Kompetenzzentrum im Bereich Digital Engineering“, wie es auf der Homepage der HPF heißt1. Zu diesem Zweck wurden bereits neue Gebäude errichtet, weitere B- Planverfahren befinden sich aktuell in der Ab-stimmung der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung.
Zwischen S-Bahntrasse nach Berlin, HPI Ausbauplänen und Medienstadt Babelsberg ist Griebnitzsee zudem der größte Wohnheimstandort des Studentenwerks Potsdam. An der Stahnsdorfer Straße hat das Studentenwerk insgesamt 547 Wohnheimplätze. Bei allen am-bitionierten Zukunftsplänen für Babelsberg (HPI, Liebeskindturm etc.) ist es notwendig, die Qualität des Campus Griebnitzsee als Ort des Lernens, aber auch des studentischen Le-bens nicht aus dem Blick zu verlieren.
Pressemitteilung: Wem gehört der Campus Griebnitzsee?
Die Landesregierung bestätigt Verhandlungen des MdF und des MWFK über den Verkauf des Studierendendorfs Griebnitzsee an die Hasso Plattner Foundation.
Das geht aus derAntwort auf die Kleine Anfrage (7/6339) der hochschulpolitischen Sprecherin Isabelle Vandre hervor. Auch den Verkauf von zwei Gebäuden der Universität Potsdam schließt die Landesregierung nicht aus. Die Linksfraktion lehnt sowohl den Verkauf des größten Wohnheimstandortes Potsdams, als auch der Universitätsgebäude rigoros ab. Hierzu erklärt Vandre:
Ganzen Beitrag lesen »Workshop: Gedächtnislücken und Schwärzungen – die Grenzen parlamentarischer Aufklärung im NSU – Komplex
Samstag., 12. November , 13 Uhr (4h), rotbloq (Zeppelinstr. 7)
Insgesamt 13 parlamentarische Untersuchungsausschüsse haben sich im Bund und den Ländern seit Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im November 2011 mit der Aufklärung der rechtsterroristischen Gewalt- und Mordtaten des NSU, seines Unterstützer:innenkreises, sowie dem Fehlverhalten staatlicher Bundes- und Landesbehörden gewidmet. Doch trotz unzähliger Befragungen von Zeug:innen und Aktenzulieferungen, sowie tausende Seiten umfassende Abschlussberichte, blieben wesentliche Fragen der Angehörigen der Opfer des NSU unbeantwortet. In diesem Workshop wollen wir uns einen Überblick über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse verschaffen, anhand des Brandenburger Untersuchungsausschusses die Grenzen der Arbeit eines solchen parlamentarischen Instruments beleuchten und debattieren, was nach über 10 Jahren der versuchten Aufklärung zu tun bleibt.
Der Workshop richtet sich an Menschen, die noch keinen Einblick in die parlamentarische Aufklärung haben. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Euch erwartet eine Mischung aus Input, Debatte, gemeinsamem Arbeitsprozess, sowie kürzerer Textarbeit.
Pressemitteilung: „Für Menschen statt Profite – Linksfraktion beantragt Ausweitung des Enteignungsgesetzes“
In der kommenden Woche beantragt die Linksfraktion im Brandenburger Landtag die Änderung des Brandenburger Enteignungsgesetzes. In Anlehnung an die seit 1978 in Bayern geltenden, gesetzlichen Regelungen, sollen in Brandenburg künftig auch Enteignungen zum Zweck der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, der Bildung, Wissenschaft, Kultur, des Sports, sowie zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ermöglicht werden.
Dazu erklärt Isabelle Vandre, wohnungs- und mietenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag:
Ganzen Beitrag lesen »Preissteigerungen auch im Kultur- und Wissenschaftsbereich abfangen
Zur heutigen Haushaltsberatung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur bringt die Linksfraktion 13 Änderungsanträge ein, die eine Erhöhung der Mittel für Kultur und Wissenschaft um jeweils 61.326.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024 vorsehen. Dazu erklärt die kultur- und wissenschaftspolitische Sprecherin Isabelle Vandre:
Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit in Brandenburg
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Die Landesregierung hat sich laut Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, „Kom-munen bei der Vermeidung und Behebung von (drohender) Wohnungs- und Obdachlosig-keit“ zu unterstützen. Dafür soll in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen eine belast-bare Datengrundlage erarbeitet werden, welche Orientierung für weitere Maßnahmen und Hilfsangebote geben soll. Laut Statistischem Bundesamt waren zum Stichtag 31.01.2022 insgesamt 1.295 Menschen in Brandenburg wohnungslos, davon 615 Menschen in Pots-dam, 150 Menschen in Brandenburg an der Havel und 105 Menschen in Cottbus.
Ganzen Beitrag lesen »Kl. Anfrage: Wohnungsleerstand sowie Zweckentfremdung von Wohnraum (spekulativer Leer-stand)
Laut „Wohnungsmarktbeobachtung Land Brandenburg 2020“ stelle der Leerstand von Wohnraum eine gravierende Herausforderung dar: gemäß Mikrozensus waren in Branden-burg im Jahr 2018 ca. 117.000 Wohneinheiten leerstehend.
Auch laut „BBU-Marktmonitor 2021“ sei die Leerstandsquote insbesondere im weiteren Me-tropolenraum besorgniserregend. Ende 2020 betrug die Leerstandsquote dort 10,9 Prozent, was dem höchsten Stand seit 2009 entspricht. Landesweit betrug die Leerstandsquote der BBU-Mitgliedsunternehmen 8,0 Prozent, was circa 24.000 Wohnungen entspricht.
Laut „Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg 2020“ wurden zwischen 2001 und 2020 im Rahmen verschiedener Stadtumbau-Programme bereits 71.565 Wohnungen zu-rückgebaut, insbesondere in Frankfurt (Oder), Cottbus, Schwedt, Eisenhüttenstadt und Brandenburg an der Havel (insg. 39.250 Wohnungen). Laut „Stadtumbaumonitoring im Land Brandenburg“ standen im Jahr 2020 noch 35.145 Wohnungen in den Monitoringgemeinden leer. In den nächsten Jahren sollen circa 5.440 Wohnungen abgerissen werden.
Zusätzlich gibt es, u.a. durch kommerzielle Kurzzeitvermietungen, spekulativen Leerstand. Mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (BbgZwVbG) wurde die Möglichkeit geschaffen, die Zweckentfremdung von Wohnraum un-ter kommunalen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Laut Landesregierung stelle die Zweckentfremdung von Wohnraum kein landesweites Problem dar (siehe Drucksache 7/2453).