Ein Teilzeitstudium ist eine Entlastung für alle Studierenden mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen. Aber auch jene, die zur Finanzierung ihres Studiums auf einen Nebenjob angewiesen sind oder auf Grund anderer sozialer, gesundheitlicher und individueller Umstände kein Studium in Vollzeit absolvieren können, müssen die Möglichkeit zu einem Teilzeitstudium erhalten. Seit 2014 gibt es drei Möglichkeiten für Studierende sich in Teilzeit immatrikulieren zu lassen bzw. rückmelden zu können: a.) die Hochschulen machen von sich aus von §18 Absatz 4 Gebrauch und organisieren einen Studiengang in Teilzeit, b.) mindestens 20% der Studierenden eines Studienganges beantragen die Überführung in ein Teilzeitstudium und c.) Studierende weisen individuell im Rahmen der Rückmeldung bzw. Immatrikulation nach, dass ihnen nur ein Studium in Teilzeit möglich ist. Diese Regelung stellt eine leichte Verbesserung gegenüber jener Situation dar, die vor der Novelle des Hochschulgesetzes galt. Studentische Initiativen hatten jedoch eine verpflichtende Ermöglichung des Studiums in Teilzeit und die individuelle Wahl zwischen einem Studium in Teil- oder Vollzeit bei Rückmeldung bzw. Immatrikulation gefordert. Das größte praktische Problem ist jedoch nach wie vor, dass das BAföG-Recht des Bundes Teil-zeit-Semester nicht in der Gesamtförderdauer berücksichtigt. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Teilzeitstudium an Brandenburger Hochschulen
Pressemitteilung: Kein Cent mehr für die Garnisonkirche
Zur Ankündigung der Freigabe weiterer Fördermittel des Bundes für das umstrittene Garnisonkirchenprojekt erklären die Potsdamer Landtagsabgeordneten Isabelle Vandre und Marlen Block:
„Aus der verheerenden Kritik des Bundesrechnungshofs an der Arbeit der Stiftung Garnisonkirche hat die Bundesregierung keine Konsequenzen gezogen“, erklärt Vandre.
„Mit der nun erfolgten Freigabe der bisher gesperrten Fördermittel für die Turmkopie verbrennt die Bundesregierung erneut Steuergeld mit Ansage. Es ist offensichtlich, dass das Projekt ohne massive Zuschüsse aus der Staatskasse niemals fertiggestellt werden kann. Die Freigabe der Mittel war zurecht an einen Nachweis über die Gesamtfinanzierung gekoppelt worden. Ob dieser Nachweis vorliegt und wie er aussieht, wird unsere Bundestagsfraktion in Erfahrung bringen.
Es ist ein Unding, dass die Mittelfreigabe nach dem vernichtenden Bericht des Bundesrechnungshofes vollkommen am Parlament vorbei geschieht. Wir fordern, keinen weiteren Cent öffentlicher Gelder für die Turmkopie auszugeben.“
„Das Letzte, was wir in Potsdam brauchen, ist der Turm einer Militärkirche, während in der Ukraine Krieg herrscht“, kritisiert Block.“ Ebenso wenig möchte ich die Ausgestaltung eines Lernorts einer Stiftung überlassen, die sich mit der Garnisonkirche und der damit zusammenhängenden Geschichte versöhnen möchte. Ich erwarte, von einer grünen Kulturstaatsministerin, dass sie sich von diesem Projekt distanziert. Die Hoffnungen auf eine Neuausrichtung des Bundes im Umgang mit der Garnisonkirche waren nach der Bundestagswahl groß. Claudia Roth beweist nun, dass sie den CDU – Kurs fortsetzt und enttäuscht damit alle Erwartungen.“
Kleine Anfrage: Finanzierung des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus (IUC)
In der Drucksache 7/4859 hat die Landesregierung eine Übersicht der bisher bestätigten beziehungsweise geblockten Maßnahmen aus dem Bundesarm 2 des Strukturstärkungsgesetzes dargestellt. Das Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) wurde als ein prioritäres Projekt mit einer Finanzierungssumme von 1 Mrd. Euro eingeordnet.
Der Bericht „Empfehlungen der Expertenkommission zu Eckpunkten und Schwerpunktsetzungen des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus“ rechnet jedoch mit einem Finanzbedarf in Höhe von rund 1,9 Mrd. € für den Aufbau und Betrieb des IUC.
In der Ausschusssitzung des Sonderausschuss Lausitz vom 06.04.2022 erläuterte die Landesregierung, dass eine Finanzierung des IUC im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b Grundgesetz (GG) erfolgen soll. Dies bedingt allerdings die Zustimmung des Bundes und aller 16 Bundesländer.
Im Expertenbericht wird weiter darauf hingewiesen, dass die Kostentragung gemäß Art. 91b Abs. 3 GG mit einer Vereinbarung geregelt werden muss. Ein Finanzierungsanteil des Landes Brandenburg ist mit mindestens 10 % einzuplanen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung für bestimmte Infrastrukturen über den Landesarm des Strukturstärkungsgesetzes in Betracht gezogen werden soll. Ganzen Beitrag lesen »
Kl. Anfrage: Wohnberechtigungsschein (WBS) für Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung
Für die Schaffung bzw. den Erhalt von Mietwohnungen mit möglichst sozial verträglichen Mieten gewährt das Land Brandenburg Darlehen und Zuschüsse beim Bau bzw. der Modernisierung und Instandsetzung. Geförderte Wohnungen unterliegen anschließend einer Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte „Soziale Wohnraumförderung“). Bis zum Auslaufen der Bindungen dürfen Vermieterinnen und Vermieter Mietverträge für diese Wohnungen ausnahmslos mit Haushalten abschließen, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für das Land Brandenburg verfügen. Der WBS bedarf eines Antrages und wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Die Einkommensgrenzen liegen laut Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) aktuell bei 15.600 Euro pro Jahr (Einpersonenhaushalt) bzw. 22.000 Euro (Zweipersonenhaushalt), zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.900 Euro bzw. je 2.000 Euro für Kinder. Bereits 2019, also vor Beginn der Coronapandemie und ihren Auswirkungen wie Erwerbslosigkeit, monatelanger Kurzarbeit und Insolvenzen, schätze das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, dass ca. 50 Prozent der Mietshaushalte in Brandenburg perspektivisch unter die Einkommensgrenze für einen WBS fallen und damit ein Anrecht auf mietpreisgebundenen Wohnraum haben werden. Dennoch ist die Anzahl mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg seit 2014 stark rückläufig (siehe Drucksache 7/413). Im Jahr 2014 unterlagen in Brandenburg beispielsweise noch 59.622 Wohnungen den Bindungen, 2018 nur noch 28.787 Wohnungen und in diesem Jahr nur noch 19.658. Bis ins Jahr 2033 wird die Anzahl der Sozialwohnungen laut Landesregierung bis auf 11.865 sinken. Ganzen Beitrag lesen »
PM: Kinder- und Jugendbericht einführen, Ombudsstellen regional etablieren!
Anlässlich des heutigen Fachgesprächs zur Situation von Kindern und Jugendlichen in der Corona – Pandemie im Rahmen des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport, erklären
die bildungspolitische Sprecherin Kathrin Dannenberg und Isabelle Vandre, heutige Vertreterin der Linksfraktion im Ausschuss:
„Die Situation von Kindern und Jugendlichen ist nach wie vor ernst“, betont Vandre.“ Suchtverhalten, Angststörungen und psychische Belastungen haben in der Pandemie massiv zugenommen. Uns allen muss klar sein, dass diesen Entwicklungen nur langfristig begegnet werden kann. Kinder und Jugendliche brauchen jetzt vor allem Zeit mit Gleichaltrigen und müssen Gehör für ihre Bedürfnisse finden. Die Jugendverbände haben das erkannt und ihre Angebote darauf eingestellt. Jetzt müssen wir die Jugendverbandsarbeit mit Personalmitteln stärken, um die Ideen auch umsetzen zu können. Es ist ein Fehler, dass das Programm „Aufholen nach Corona“ die Personalstellen der Jugendverbandsarbeit bisher außen vorgelassen hat. Das Bildungsministerium muss hier nachsteuern und bspw. die nicht abgerufenen Mittel dem Landesjugendring unbürokratisch zur Verfügung stellen“, fordert Vandre. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, deren Bestände und Bautätigkeiten im Land Brandenburg
Vorbemerkung der Fragestellerin: Kommunale Wohnungsbaugesellschaften in Brandenburg vermieten und verwalten Immobilien, welche sich im Besitz des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt befinden. Darüber hinaus können kommunale Wohnungsbaugesellschaften Immobilien zu ihrem Bestand hinzukaufen, in den Neubau von Wohnungen investieren, sowie Immobilien verkaufen. Die kommunalen Wohnungsunternehmen stellen das Rückgrat des sozialen Wohnungsbaus in Brandenburg dar, da sie einen ganz erheblichen Anteil an den Brandenburger Mietwohnungen besitzen. Unter anderem
aufgrund finanzieller Altlasten oder einer zu geringen Eigenkapitalbasis sind diese allerdings oftmals nicht oder nur bedingt in der Lage, die Herausforderung des Wohnungsneubaus zu stemmen. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Regionen gar keine kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Neubauaktivitäten beschränken sich in diesen oftmals auf private, profitorientierte Unternehmen. Der Bestand an Sozialwohnungen in Brandenburg ist seit vielen Jahren stark rückläufig und die Neubaubemühungen der Landesregierung haben diesen Rückgang bisher nicht kompensiert. Die soziale Wohnraumförderung bleibt bisher hinter der benötigten Anzahl von neu zu schaffenden, bezahlbaren Wohnungen zurück. Ganzen Beitrag lesen »
PM: Chance vertan – Wohnungsbauförderung ohne langfristigen sozialen Anspruch und Klimaschutz
Heute veröffentlichte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) eine neue Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus, die rückwirkend zum 1.1.2022 gilt.
Dazu erklärt die mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion Isabelle Vandre:
Erst lässt das Bauministerium uns über drei Monate auf die neue Richtlinie warten und dann präsentiert es so eine Enttäuschung. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist enorm. Doch die explodierenden Baukosten bremsen den Neubau.
Mehr denn je ist es jetzt notwendig, die Richtlinie zu überarbeiten: Fördergelder müssen bei denen ankommen, die selber daran interessiert sind, dass Wohnungen langfristig bezahlbar bleiben. Und das sind die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Im Gegensatz zu privaten Investor*innen unterliegen die nämlich einer demokratischen Kontrolle der Kommunen bzw. ihrer Mitglieder. An sie sollten daher die Wohnraumfördermittel des Landes ausgereicht werden und nicht an die privaten Unternehmen.
Außerdem lässt das Ministerium den Klimaschutz weiterhin außer Acht: während die Förderung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht erhöht wurden, wurde die Förderobergrenze für Neubaumaßnahmen um 12 Prozent erhöht. Damit wächst der Anreiz, abzureißen und neu zu bauen, anstatt bestehenden Wohnraum zu modernisieren – ein schlechter Tag für den Klimaschutz.
Kleine Anfrage: Stiftung Garnisonkirche Potsdam
Im Jahr 2008 errichteten die Evangelische Kirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz (EKBO), der Kirchenkreis Potsdam, der Evangelisch – Kirchliche Hilfsverein und die Landeshauptstadt Potsdam die Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP). Bei der Stiftung handelt es sich um eine kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 2 Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg (StiftGBbg) und des § 2 des Kirchengesetzes über kirchliche Stiftungen in der EKBO (Kirchliches Stiftungsgesetz – KiStiftG). Die Rechtsaufsicht über die Stiftung Garnisonkirche liegt demnach bei der EKBO. Das Land Brandenburg hat die Stiftung Garnisonkirche mit Unterschrift des damaligen Innenministers Jörg Schönbohm am 8. Dezember 2008 anerkannt. Das Land Brandenburg hat einen Sitz im Kuratorium der SGP, welcher derzeit vom Innenminister Michael Stübgen wahrgenommen wird. Die Stadt Potsdam wird von ihrem Oberbürgermeister Mike Schubert vertreten, der seinen Aufgaben auf Basis von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung nachkommt. Ganzen Beitrag lesen »
PM: Erholungsorte für Potsdamer*innen und Besucher*innen, statt gut bewachter musealer Parkanlagen
Die Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) sind auch wegen ihrer Zugänglichkeit ein wichtiger Naherholungsort für viele Menschen. Die meisten gehen mit „Ihrem“ Park auch sehr achtsam um. Dennoch schaltet die SPSG wie am 29. März 2022 angekündigt, eine Eskalationsstufe höher, um ihre Parkordnung durchzusetzen. Anstelle des Wachpersonals des Subunternehmens Federicus wird nun der Ordnungsdienst der SPSG eingeschaltet. Diese soll bei Verstößen Personen festhalten und Personalien aufnehmen dürfen, bis die Polizei eintrifft. Der Bußgeldkatalog bleibt dabei schwammig, die Strafen können bis zu 10.000 € betragen.
Dazu äußern sich die Potsdamer Landtagsabgeordneten der LINKEN, Isabelle Vandre und Marlen Block:
Isabelle Vandre: „Die restriktiven Maßnahmen der Stiftung heizen den Konflikt um die Nutzung der Parks weiter an. Anstatt die Parks und Gärten an die Bedürfnisse der Menschen im 21. Jahrhundert anzupassen, greift die Stiftung mit preußischer Härte gegen all jene durch, die sich kein Eigenheim am Ufer Potsdamer Seen leisten können. Wir sollten lieber darüber diskutieren, wie beispielsweise durch das Aufstellen weiterer Mülleimer an frequentieren Orten, das Ausweisen von Brutstellen oder die Befestigung der Wege für Fahrradfahrer:innen, die Interessen aller miteinander vereint werden können. So bleibt der schale Beigeschmack, dass die SPSG mehr in die Anstrengung investiert, Potsdam zu einem Museum für Tourist:innen zu machen, als tatsächliche Lösungen für eine Verbindung des Schutzes des Welterbes und der Natur mit dem Naherholungsbedürfnis der Potsdamer:innen zu suchen.“ Ganzen Beitrag lesen »
PM: Flüchtlingen gemeinsam helfen – Trägerkompetenzen nutzen
Mit einem offenen Brief haben sich die Potsdamer Bürgerhäuser,
Nachbarschaftstreffs und Soziokultureinrichtungen an die Öffentlichkeit
gewandt, um Verbesserungen bei der Unterstützung und Integration der
ukrainischen Geflüchteten in Potsdam einzufordern. Dazu erklären Sigrid
Müller, Fraktionsvorsitzende und Isabelle Vandre, Mitglied des
Sozialausschusses der LINKEN in der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung:
„Wir sind beeindruckt vom Engagement und der großen Hilfsbereitschaft der
Potsdamer Einrichtungen und Projekte in der Unterstützung ukrainischer
Flüchtlinge. Uns alle eint der Wille, den Menschen in Not hier ein neues
Zuhause zu schaffen. Der offene Brief weist sehr zutreffend darauf hin,
dass dies nicht allein über ehrenamtliche Strukturen geleistet werden kann
und dringend einer stärkeren Koordination und Unterstützung seitens der
Stadt bedarf. Alle müssen hier an einem Strang ziehen – nötig ist vor allem
eine bessere Abstimmung unter den Beteiligten – z.B. im Rahmen eines Runden
Tisches, wie wir ihn in der vergangenen Woche bereits angeregt haben.“, so
Isabelle Vandre. Ganzen Beitrag lesen »